Hallo zusammen!
Ein Steuerpflichtiger bekommt von seinem Finanzamt seine Ausfertigung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen ihn, dem Drittschuldner wurde sie ebenfalls zugestellt.
Der Stpfl. ist mit den zu pfändenden Beträgen nicht einverstanden und möchte sich effektiv dagegen wehren. Er führt z. B. an, daß ein Steuerbetrag trotz anderweitigem Guthaben am Fälligkeitstag (und somit widerrechtlich) gepfändet wurde.
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Welche Rechtsmittel sind am schnellsten bzw. am sinnvollsten?
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Wonach richten sich die Pfändungsgebühren und die Auslagen?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald