Hallo,
ein „Besuch“ vom Gerichtsvollzieher des Finanzamtes,
der eine E.V abnehmen soll, da bei der Bezirkshauptmannschaft noch schulden bestehen, können in Deutschland gepfändet werden.
Nun meine Frage-als Harz 4 Empfänger - der keinen PC, Keine „Reichtümer“ besitzt, ABER „jemand“ Ihm einen LG Plasma Fernseher 106 cm diagonale - vor ca 6 mon. geschenkt hat (Neupreis ca. 400.- €) er aber zusätzlich einen „alten“ 37 cm Röhrenfernseher der im Schlafzimmer steht besitzt,
Keine Stereoanlage oder Surroundanlage, einen einfachen DVD Player und 2 Sat Receiver (billig) in seiner Wohnung stehen hat,
KANN DER GV DEN FLAT-TV PFÄNDEN ?
vielen Dank im voraus,
Hallo,
LG Plasma :Fernseher 106 cm diagonale - vor ca 6 mon. geschenkt hat
(Neupreis ca. 400.- €) er aber zusätzlich einen „alten“ 37 cm
Röhrenfernseher der im Schlafzimmer steht besitzt,
KANN DER GV DEN FLAT-TV PFÄNDEN ?
Ja, kann er, wird er aber vermutlich nicht, denn der TV müsste öffentlich versteigert werden und der Ersteigerungserlös unter Abzug der hierbei entstandenden Kosten muss einen „Mehrwert“ erlösen.
Beispiel:
ZeitWert 400 €
Gesamtkosten Versteigerung incl. Veröffentlichung, Transport, GV-Kosten ca. 80 €, Ersteigerungserlös nur 100€, abzüglich der Kosten von 80 € würden für den Gläubiger nur 20€ verbleiben.
Unter diesen Voraussetzungen dürfte der TV nicht versteigert werden.
Zudem: die Gv holen sich ungerne einen Bandscheibenvorfall oder benutzen ihren PKW zum Transport von gepfändeten Gütern:wink:
LG 
Beispiel:
ZeitWert 400 €
Gesamtkosten Versteigerung incl. Veröffentlichung, Transport,
GV-Kosten ca. 80 €, Ersteigerungserlös nur 100€, abzüglich der
Kosten von 80 € würden für den Gläubiger nur 20€ verbleiben.
Unter diesen Voraussetzungen dürfte der TV nicht versteigert
werden.
Zudem: die Gv holen sich ungerne einen Bandscheibenvorfall
oder benutzen ihren PKW zum Transport von gepfändeten
Gütern:wink:
Bis ein Schuldner an den richtigen GV gerät der das Recht durchsetzt !
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