wenn der Ursprungsgläubiger nicht mehr existiert, geht die Forderung unter. In der Realität wird eine solche Forderung meistens jedoch auf einen Dritten übertragen, der diese dann unter seinem eigenen Namen weiter geltend macht. Wenn der Ursprungsgläubiger eine natürliche Person ist, also keine GmbH oder AG, wird er sie nach wie vor durchsetzen können.
Wenn ein Rechtsanwalt die Pfändung betrieben hat, kannst du aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entnehmen, ob es sich um die Hauptforderung oder lediglich um die Anwaltskosten handelt.
Befreien kannst du die LV dadurch, dass du mit dem Gläubiger verhandelst, die ausgehandelte Forderung bezahlst und dir den Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) aushändigen läßt.
Wenn es keinen Gläubiger mehr gibt, mußt du einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen und die LV durch einen Gerichtsbeschluss von der Pfändung befreien lassen.