Pfändung eines PC - Was passiert mit den Daten?

Hallo,

habe die Frage schonmal in einem anderen Forum gepostet, aber keine Antwort bekommen. Vielleicht wisst ihr ja weiter?:

Ich stelle mir die Situation vor, eines Schuldners PC würde gepfändet. Das wird zwar normal nicht passieren (weil zu alt oder für Job benötigt), aber nehmen wir die Pfändbarkeit mal an. Um die Pfändbarkeit geht es mir allerdings nicht, sondern darum:

Was passiert mit den Daten?

Es geht ja Niemanden zu interessieren, was sich auf der Festplatte befindet. Wird vor der Veräußerung des PC die Festplatte einfach herausgenommen und dem Schuldner belassen? Dann wäre der Wert des PC sehr gesunken.

Werden die Daten von der Festplatte auf einen Datenträger kopiert, dieser dem Schuldner übergeben und die Daten anschließend gelöscht? Muss der Schuldner selbst dafür sorgen, dass er die Festplatte sauber bekommt und seine Daten rettet? Die meisten wissen doch gar nicht, wie so etwas funktioniert? Wie wird hier vorgegangen?

Das Prozedere wäre verdammt kompliziert, zumal PC-technische Expertise und ggf. besonderes Gerät (Ersatzfestplatte, DVD-Brenner oder so etwas) benötigt wird, die nicht bei allen Schuldnern oder Vollstreckungsbeamten anzutreffen ist. Es wären somit „Experten“ einzusetzen, die kosten aber und mindern wiederum den Erlös, so dass ich mich auch frage, ob es überhaupt Fälle bei Privatpersonen gibt, bei denen die Pfändung eines PCs vorgenommen worden ist?

Gruß Oskar

Hi Oskar,
ich sehe das (private Meinung) so:

Das Gerät wird gepfändet. Gepfändet heißt noch nicht, dass es mitgenommen wird. Bekommt nur das Amtssiegel (Kuckuck) drauf.
Der Schuldner hatz also genügend Zeit, seine Schulden zu bezahlen.
Ob und wie er eine Datensicherung anlegt ist sein Problem.
Ihm gehört das Geträt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, sondern dem Gläubiger. Er darf es nur weiterhin benutzen.

Wenn das gepädnete Gut dann versteigert wird, hat der Gläubiger keine Pflichten gegenüber dem Schuldner als eventuellen Mwehrerlös an diesem weiter zu geben.

Da PC aber wegen dem Wertverlust schon garnicht mehr gepfändet werden, ist das sowieso mehzr Fiktion als Realität.
Eher wird ein TFT gepfändet, weil diese sich noch länger weiterverkaufen lassen.
Ein „Mehrerlös“ ist bei beiden Geräten auch eher eine rechtlioche Formulierung als die Realität.

Gruß
BJ