Pfändung eines PKW

Liebe/-r Experte/-in,

meine Lebensgefährtin bekommt am Montag Besuch von einem Gerichtsvollzieher wegen angeblicher offener Zahlungsrückstände bei der Minijob Zentrale ( Knappschaft ) aus ihrer Selbständigkeit aus dem Jahre 2005.

Wir wohnen zusammen in meiner Wohnung und beziehen beide ALG II, das auf mein Konto fließt ( sie hat keine Kontovollmacht ). Nun hat meine Lebensgefährtin im November 2011 einen gebrauchten Fiat Stilo, Bj. 2004 gekauft. Hierfür - und für andere Anschaffungen hat sie einen Kredit aufgenommen. Sie ist alleinige Kreditnehmerin, sie steht im KFz-Brief und das Auto ist auf ihren Namen zugelassen, da ich mich zur Zeit in der Privatinsolvenz befinde…

Allerdings zahlen wir den Kredit gemeinsam ab ( von meinem Konto ) und die KFZ-Versicherung läuft ebenfalls auf meinen Namen. Ich bin also - inoffiziell - Mitbesitzer des PKw. Da nun wie gesagt am Montag ein Gerichtsvollzieher ins Haus kommt, habe ich natürlich Angst, dass das Auto gepfändet wird - Forderungen liegen bei 3800 Euro, das Auto hat laut DAT einen Wert von ca. 2700 Euro. Nun meine Frage: Kann der Gerichtsvollzieher das Auto pfänden? Wie sieht das aus, wenn mir das Auto sicherungsübertragen wird ( worden ist), solange der Kredit von meinem Konto abgezahlt wird? Schließlich entspricht das den Tatsachen. Wie läuft das, wenn ich Mitbesitzer des Fahrzeuges bin? Müssen wir da schriftlich etwas vereinbaren oder reicht ein mündlicher Vertrag? Der KFz-Brief liegt bei meinen Unterlagen…

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, das zerrt alles an den Nerven…

Bei der Sicherungsübertragung ist das Zauberwort " worden"
das Datum der Sicherungsübertragung muss bereits ab Kaufdatum sein und der Kaufpreis darf nicht von ihr gezahlt worden sein.

Nachsatz: Das mit dem Konto ohne Vollmacht würde ich aber jetzt ändern.Ihr steht ein sogenanntes „P“ Konto zu.Grade in eurer Situation solltet ihr das sauber trennen.