Pfändung Einkommensteuererstattung

Welche Schritte muss man einleiten, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid aus einem Mahnbescheid bereits vorliegt und im weiteren Verlauf die Einkommensteuererstattung dieser dritten Person beim Finanzamt gepfändet werden soll?

Hallo,

man muss beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Dieser wird dann vom AG an den Gerichtsvollzieher zur Zustellung an das entsprechende Finanzamt gegeben, wodurch der Erstattungsanspruch gepfändet wird.

Gruss, hemba