Hallo…
Fiktiver Fall:
Der Vater von 3 Kindern lebt seit August in Schottland.Seit Mai hat er schon keinen Unterhalt mehr gezahlt und hat in Schottland angeblich auch noch keine neue Arbeit.Seine Frau arbeitet und verdient allerdings ganz gut.Doch sagte der EX das ihr Lohn nicht angerührt werden dürfte. Nun habe ich einige Fragen dazu: 1. wird der Verdienst der Frau nicht mit angerechnet? 2.Kann man von Deutschland aus auch in Schottland pfänden lassen wenn es einen Unterhalts-Titel gegen den EX gibt. 3.An wem wendet man sich am besten wenn man ins Ausland pfänden lassen kann? Für Eure Antworten bedanke ich mich . L.G.
Kann man von Deutschland aus auch in Schottland
pfänden lassen wenn es einen Unterhalts-Titel gegen den EX
gibt. An wem wendet man sich am besten wenn man ins Ausland
pfänden lassen kann?
Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland siehe:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/pflegefa.htm
Am besten wendet man sich an einen Fachanwalt für Familienrecht. Man könnte es auch bei dem nächstgelegenen britischen Konsulat versuchen.
Ok danke…wäre eine Überlegung wert…wenn es sich um einen realen Fall handeln würde