Pfändung in Frankreich

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs und übereisungsverfügung vornehmen?

Ich bin leider keine Juristin. Viel Erfolg

Guten Abend zuerst einmal,
Ich bin leider kein Experte in rechtlichen Fragen. Ich denke hier muss ein Experte antworten, der die Cooperationsvereinbarungen zwischen deutschem und französischem Finanzamt kennt.

Guten Abend

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Désolée Galapia57, bevor ich etwas falsches schreibe, sag ich Dir, daß ich mich in diesem Bereich nicht ausreichend auskenne.
Viel Glück bei allen anderen Experten.

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Hallo,

das weiß ich leider nicht. Da könnte vielleicht eher ein Rechtsanwalt Auskunft geben.

Viel Glück
Sonja

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Hallo,
dazu möchte ich mich nicht äußern - auch eine ‚übereisungsverfügung‘ ist mir völlig unbekannt.
Versuche es bei einem Anwalt oder méteo france!!

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Kann ich keine Auskunft zu geben. Franz. Botschaft befragen.
MfG
J.T.

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Keine Ahnung!
MfG Odile07

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Da habe ich wirklich keine Ahnung.

Pierre

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Hallo,

das weiß ich leider nicht. Aber was spricht dagegen? Ist doch EU.
Grüsse,
Alex

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Hallo ,
leider bin ich für diese Frage nicht kompetent.
Ich habe aber folgenden Link bei meiner Googlesuche gefunden:
http://www.adam-caumeil.com/anwaltskanzlei/pdf/Semin…
Vielleicht hilft dies etwas.
Außerdem würde ich mich bei der französischen Botschaft in Berlin erkundigen.
Viel Erfolg.
B. Liesen

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?

Sorry, keine Ahnung, das ist nun wirklich zu speziell …!

Hallo Galapia, bitte um Entschuldigung über die verspätete Antwort, hatte die Mail übersehen. Du wirst mittlerweile sicherlich auch mit „Kontopfändung in Frankreich“ auf google recherchiert haben und diese Info gefunden haben.

http://www.renowiki.de/Main/Internationale-Zwangsvol…

http://www.renowiki.de/Main/Internationale-Zwangsvol…

Die Kontenpfändung erfaßt lediglich den Zustellsaldo. Die Pfändung künftiger Geldeingänge auf dem Konto des Schuldners ist in Frankreich nicht möglich.

Leider kann ich ansonsten nicht weiterhelfen. Viel Glück! Moni

Hallo, kenn mich da nicht wirklich aus, hab aber mal gesurft:

http://www.avocat.de/neue-regelungen-zur-pfaendungsf…

Vielleicht wissen die ja mehr.
LG C.

Darf eine deutsche Kreisverwaltung beim Arbeitgeber (genannt
Drittschuldner) eines Franzosen (in Frankreich) eine Pfändungs
und übereisungsverfügung vornehmen?