Guten Abend,
mal wieder eine Frage zur Pfändung:
Mann lebt mit Frau und deren Sohn in einer Lebensgemeinschaft. Nicht verheiratet. Sie bekamen durch Zufall vor 2 Jahren ein Klavier von der Nachbarin bei deren Auszug für 50 Euro überlassen. Es ist sehr schlicht. Evt. würde man 200-300 dafür bekommen, da wir es auch haben stimmen lassen. Kaufvertrag o.ä. gibt es nicht dafür.
Das Klavier ist kein Luxus, da Sohn der Frau sehr begabter Klavierspieler und Komponist ist und dadurch Möglichkeit hat, zur Musikschule zu gehen. Davor hat er sich das SPielen auf einem alten ausgedienten Keyboard beigebracht. Nun steht er kurz vor einem Vorspiel, damit über eine besondere Förderung entschieden werden kann, so dass er dann mehr Übungstunden für weniger Geld erhielte.
Was ich damit sagen möchte ist, dass eine Welt für den JUngen zusammenbrechen würde, wenn das Klavier nicht mehr da wäre.
Was ist zu tun?
PS: Der Mann bekommt den Besuch des Gerichtsvollziehers, nicht die Frau. Also der Mann ist der Schuldner.
Für optimistische Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß Sulamith