Pfändung / Lebensunterhalt

Hallo,

gibt es eigentlich einen gesetzlich geregelten Satz, wieviel einer Person mindestens zum Leben bleiben muss, bzw. wieviel Gläubiger maximal vom Einkommen „einfordern“ können ?

Gibt es dafür einen Prozentualen Anteil ?
Oder ist das Situationsbedingt individuell ?

Angenommen eine Person bekommt 2000€ Brutto Rente, was wäre da beispielsweise der „Mindestlebensunterhaltssatz“ wenn die Wohung 500€ kostet und die Versicherungen auch nochmal 500€ / Monat ?
(nur als Beispielwerte).
Kann man das so pauschal grob beantworten ?

Danke im Voraus.

Hallo yamusa,

möglicherweise hilft dir das weiter:

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Weiter unten ist die entsprechende Tabelle.

Gruß

Annie