Hallo,
gibt es eigentlich einen gesetzlich geregelten Satz, wieviel einer Person mindestens zum Leben bleiben muss, bzw. wieviel Gläubiger maximal vom Einkommen „einfordern“ können ?
Gibt es dafür einen Prozentualen Anteil ?
Oder ist das Situationsbedingt individuell ?
Angenommen eine Person bekommt 2000€ Brutto Rente, was wäre da beispielsweise der „Mindestlebensunterhaltssatz“ wenn die Wohung 500€ kostet und die Versicherungen auch nochmal 500€ / Monat ?
(nur als Beispielwerte).
Kann man das so pauschal grob beantworten ?
Danke im Voraus.