Hallo ! Danke für die Antwort.
Zwischenzeitlich bin ich mit meinen Recherchen weitergekommen …
Der Sohn hat das Haus des Vaters ersteigert.Die ihm von seinem Vater übertragenen Ansprüche (Rückkaufwert) hat der Sohn an seine eigene Bank weitergereicht bzw.abgetreten, die ihm sodann die Finanzierung seines Gebots bei der Zwangsversteigerung ermöglichte.
Das Gebot betrug 343.000,00 Euro. Die Bank hat 38.000,00 Euro direkt von der Lebensversicherung erhalten und sich 305.000,00 Euro Grundschulden eintragen lassen. Liegt hier nicht Gläubigerbetrug vor. Welchen Anwalt im Raum Duisburg kann man mit einem solchen Fall beauftragen ?.
Nun, war es denn ein Insolvenzverfahern und ein Insolvenzverwalter im Spiel. Der würde nämlich die Übertragung rückgängig machen!
Sie brauchen jetzt wirklich einen guten Fachanwalt, am besten für Insolvenzrecht und ggfs einen Unternehmensberater, der das wirtschaftlich begutachten kann. In Kassel wüstte ich einen guten Fachanwalt. Sein Name ist Holger Brandl. Vielleicht telefonieren Sie mal mit dem und richten ihm von mir einen schönen Gruss aus.
Christian Müller
Da es sich allem Anschein nach um Betrug handelt, würde ich einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.
Eine Liste von Anwälten für Strafrecht finden Sie über den folgenden Link …
http://www.anwaltssuche.de/aws/suchen.anz?suche=anwa…
Mit freundlichen Grüßen,
Andy Schmidt
Online … www.nordpower.org
das klingt sehr undursichtig. Ich würde raten dich an einen professionellen Rechtsbeistand zu wenden
Hallo,
ich vermute, dass nachdem die Bank erledigt war der nächste Gläubiger an die Versicherung herangetreten ist und seine Forderungen gelten gemacht hat.
Eine Übertragung auf den Sohn ist erst möglich wenn alle Gläubiger erledigt sind.
Angaben ohne Gewähr
Gruß
Franjo