Pfändung Lebensversicherung - Zugriff

Ein Schuldner hatte bei einer Versicherungsgesellschaft ein Baudarlehen, welches mit einer Lebensversicherung gekoppelt war.
Die Pfändung der Lebensversicherung seitens eines Gläubigers des Schuldners bei der Versicherungsgesellschaft als Drittschuldner war fruchtlos. Die Versicherungsgesellschaft teilte mit, daß die Lebensversicherung bereits an sie selbst verpfändet sei. Nach der Zwangsversteigerung der Immobilie erhielt die Versicherungsgesellschaft der Erlös, errechnete ihre persönliche Forderung und reichte den Übererlös weiter.
Die Lebensversicherung war folglich nun frei. Wer hat nun Zugriff auf die Lebensversicherung ? Der Schuldner hatte seine Ansprüche gegenüber der Lebensversicherung an seinen Sohn abgetreten. Diesem gegenüber erfolgte eine Pfändung seitens des Gläubigers auf Rückabtretung.
Heute erfährt nun der Gläubiger, daß die Lebensversicherung bereits von anderen (institutionellen) Gläubigern erfolgreich gepfändet worden sei und deer Betrag von 35.000,00 an diese ausgekehrt wurden.
Was oder wie ist das Ganze zu verstehen bzw. wie ist das wohl gelaufen?

sorry, da kann ich Dir nicht weiterhelfen - nicht mein Fachgebiet

gruß

j türk

Das Ganze ist eigentlich ganz einfach zu erklären …

Eine Lebensversicherung wird als persönliches Vermögen des Vertragsinhabers angesehen (eine „Abtretung“ an eine andere Person wird in der Regel von den Gerichten als versuchte Unterschlagung angesehen und nicht akzeptiert) und kann somit auch auf Antrag der bzw. des Gläubiger(s) gepfändet werden. Wurde die Versicherung als Sicherheit (z.B. für einen Bankkredit) eingesetzt, so hat die Bank Vorrechte gegenüber allen anderen Gläubigern.

Stirbt ein Schuldner, so werden zuerst alle Vermögenswerte (Immobilien, Lebensversicherungen, Sparbücher, Bankkonten, etc.) zur Tilgung herangezogen. Sind keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden, haften die Erben.

Die Bank (siehe Kleingedrucktes im Kreditvertrag) kann jedoch den Kreditvertrag (inkl. der als Sicherheit hinterlegte Lebensversicherung) auch weiter verkaufen. Zum Beispiel an eine andere Bank, an ein Inkassounternehmen, etc., welche dann (sollten die Ratenzahlungen für den Kredit ausbleiben), die Lebensversicherung einstreichen können. Hierüber muss die Bank den Kunden noch nicht einmal informieren. Es könnte also auch vorkommen, dass plötzlich eine völlig fremde Bank aus den USA, aus China oder aus Südafrika (bzw. ein beauftrages Inkassounternehmen) an die Tür des Gläubigers klopft, mit dem Kreditvertrag der ursprünglichen Bank vor der Nase wedelt und die Schulden einfordert.

MfG.

Andy Schmidt
Online: http://58591.tarifcheck24.com

Hallo Fensen,

das kann dir am besten ein Rechtsanwalt sagen denke ich.

Gruß
Dennis

Danke für die Antwort. Allerdings bleibt meine Frage unbeantwortet.
Wer hat(te) nun Zugriff auf die Lebensversicherung ?
Wieso konnten andere (institutionelle) Gläubiger erfolgreich pfänden ?

Im Fall der Lebensversicherung könnte es so abgelaufen sein, dass der Gläubiger (welcher die Lebensversicherung letztendliche kassiert hat) bzw. ein von ihm Beauftragter bei der Zwangsversteigerung der Immobilie anwesend war und innerhalb weniger Minuten nach der erfolgreichen Versteigerung, einen Pfändungsantrag beim zuständigen Gericht, auf die Lebensversicherung beantragt hat. Das ist eine durchaus übliche Methode von Banken. Es könnte auch sein, dass noch weitere Gläubiger anwesend waren, die jedoch nicht so rasch wie der Erste reagiert haben. Bei gerichtlichen Pfändungsanträgen gilt die Regel: Wer zuerst kommt, der malt zuerst.

Hätte der Schuldner schneller reagiert als der „erfolgreiche“ Gläubiger (was im Prinzip vollkommen unmöglich ist), so hätte der Schuldner zwar eine Auflösung/Auszahlung der Versicherung beantragen können, welche jedoch ohne Zweifel (da dies mehrere Tage oder Wochen dauert) durch einen Gerichtsbeschluss unterbunden und dem Gläubiger im Pfändungsverfahren zugesprochen worden wäre.

Im Falle der „Abtretung“ an den Sohn und die daraufhin erfolgte Forderung durch einen dritten Gläubiger kam es höchstwahrscheinlich zu einer Überschneidung bei den Anträgen. Da der erste Gläubiger jedoch schneller war, ist auch dieses Thema erledigt. Wäre die „Abtretung“ erfolgreich gewesen, hätten die Gläubiger eine Prozesslawine losgetreten, um an das Geld zu kommen und - gewonnen.

MfG.

Andy Schmidt
Online: http://58591.tarifcheck24.com

Hallo,

das ist eher eine rechtliche Frage, als eine versicherungstechnische Angelegenheit.
Leider nicht mein Fachbereich.
Ich hoffe, jemand anderes kann da bessere Auskunft geben…

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Hallo !
Nochmaligen Dank für deine zweite Antwort.
Nun hatte ich gestern mit der Versicherungsgesellschaft telefoniert und bat um Auskunft welcher „Gläubiger“ die Lebensversicherung kassiert hat. Man teilte mir mit, daß diesbezüglich ich keinen Auskunftsanspruch habe (Datenschutz, etc.).
Lediglich wurde mir mitgeteilt, daß es sich um einen „institutionellen“ Gläubiger handelt. Gibt es eine Möglichkeit den „befriedigten“ Gläubiger herauszufinden ? Ich vermute sehr stark, daß Vater und Sohn irgendwas manipuliert haben, zumal beide wg. Gläubigerbenachteiligung in einem anderen Fall (Grundschuldeintragungen für den Sohn ohne Rechtsgrund) bereits rechtskräftig verurteilt wurden. Der Sohn hat übrigens die Immobilie ersteigert.

Für Pfändungen ist immer das Amtsgericht im Kreis des Schuldners zuständig. Der Schuldner (Personalausweis mitnehmen) kann dort persönlich um Auskunft bzw. Akteneinsicht bitten. Tipp: Vorher anrufen!

MfG.

Andy Schmidt
Online: http://58591.tarifcheck24.com

Hallo !
Habe gerade beim Amtsgericht angerufen. Als Gläubiger bekomme ich keine Auskunft wurde mir mitgeteilt und wenn es sich um einen institutionellen Gläubiger (Finanzamt, Krankenkasse, etc.) handelt, der die Lebensversicherung kassiert haben sollte, liegen dem Amtsgericht keine entsprechende Pfändungen vor, da institutionelle Gläubiger wohl eigenständig pfänden können. Was nun ?

Wenn Sie Gläubiger sind, dann werden Sie von keiner Seite eine Auskunft erhalten, da diese Daten dem Datenschutzgesetz unterliegen. Ihre einzige Möglichkeit wird in diesem Fall eine Betrugsanzeige gegen den Schuldner sein. Sie können eine derartige Anzeige über einen Anwalt oder direkt, bei jeder Polizeidienststelle machen. Jedoch sollten Sie über ausreichende Beweismittel (Schuldverschreibungen, rechtsgültige Verträge, Offene Rechnungen, Briefe, E-Mails, etc.) verfügen die Ihren Anspruch einwandfrei belegen, damit der Schuldner keine Verleumdungsklage gegen Sie einreichen kann. Aber Achtung … Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, können Ihnen (sollte der Schuldner keine Vermögenswerte besitzen bzw. sollten Sie den Prozess aus irgendeinem Grund verlieren) erhebliche Kosten entstehen.

Wenden Sie sich auf jeden Fall zur Abschätzung Ihrer Chancen an einen Anwalt für Strafrecht (Betrug) (http://www.anwaltssuche.de) und bitten Sie um eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung.

MfG.

Andy Schmidt
Online: http://58591.tarifcheck24.com

sorry hier kann ich leider nicht helfen.

Nun, einen Titel zu haben ist eine Sache, zu vollstrecken und die Reihenfolge wie diese Forderungen bedient wird eine andere. Ich nehme an, dass die Personen, die bereits vollstreckt haben, einen Titel hatten, ggfs sogar eine Abtrittserklärung und somit vorrangig vor allen anderen Gläubigern bedient wurden. Die nachrangigen Gläubiger gehen dann eben leer aus.

Gruss
Christian Müller

Im konkreten Fall keine Ahnung hier kann nur die Versicherung Auskunft geben.
Im Prinzip bekommt die Leistung aus eine Versicherung der bezugsberechtigte. Allerdings kann der Vertrag gepfändet sein dann bekommt die Leistung primär die Pfandgläubiger je nachdem mit wieviel sie eingetragen wurden und auch eventuell mit welcher Reihung. Was übrigbleibt bekommt dann wieder der Bezugsberechtigte.

Gruss
Martina

Danke für die Antwort.
Hier noch zusätzliche Info:
Institutionelle Gläubiger sind u.a.Finanzamt, Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, etc.). Wie sich aus dem Insolvenzbericht des Schuldners ergibt, existierten dort aber keinerlei Forderungen. Die Versicherungsgesellschaft weigert sich Auskunft zu erteilen.Was nun ?

Danke für die Antwort.
Hier noch zusätzliche Info:
Institutionelle Gläubiger sind u.a.Finanzamt, Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, etc.). Wie sich aus dem Insolvenzbericht des Schuldners ergibt, existierten dort aber keinerlei Forderungen. Die Versicherungsgesellschaft weigert sich Auskunft zu erteilen.Was nun ?.

Ist eine Lebensversicherung mit einem Darlehen gekoppelt, gehen die Ansprüche an den Darlehensgeber über. Nachdem die Schuld beglichen wurde, wird diese Rechteübertragung rückgängig gemacht. Da es einen Übererlös gab, scheint die Schuld bezüglich des Baudarlehens beglichen, die Rechte an der Lebensversicherung sind dennoch nicht frei, denn jetzt rückt der Drittschuldner in der Rangfolge nach.

Im vorliegenden Fall wurden die Ansprüche wiederum an den Sohn übertragen, so dass der Fall noch weitaus komplexer wird. So konnten die Gläubiger des Vaters nicht auf das Geld zugreifen. Wieso und von wem die Lebensversicherung zwischenzeitlich gepfändet wurde, können wir Ihnen auch nicht beantworten. Eine Möglichkeit wären Pfändungen von Gläubigern des Sohnes.

Da es unklar ist, welche Pfändungen es gab, gibt es nur einen Weg. Wenden Sie sich an die Lebensversicherung, um herauszufinden, wer wann was bekommen hat. Bei einem solchen Fall entscheiden immer Rangfolgen, dafür sind detaillierte Informationen nötig.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen trotzdem helfen. Ansonsten können Sie Ihre Frage gerne detaillierter formulieren.

Nun, der klassische Weg. Titel erwerben und ggfs vollstrecken. Sich zusätzlich, sofern vorhanden Vollstreckung ins Privatvermögen unterzeichnen lassen und dinglich sichern lassen. Am billigsten über das Mahnverfahren beim Amtsgericht, etwas komfortabler, aber teuerer mit einem Anwalt. Ansonsten Schuldner zur Auskunft auffordern oder ggfs Insolvenzverwalter (aber dort zuerst die Forderung anmelden). Mehr fällt mir nicht ein.
Ach ja GKV und Finanzamt sind immer zuerst am Futtertrog!
Gruss
CRM

Hallo ! Danke für die Antwort.
Zwischenzeitlich bin ich mit meinen Recherchen weitergekommen …
Der Sohn hat das Haus des Vaters ersteigert.Die ihm von seinem Vater übertragenen Ansprüche (Rückkaufwert) hat der Sohn an seine eigene Bank weitergereicht bzw.abgetreten, die ihm sodann die Finanzierung seines Gebots bei der Zwangsversteigerung ermöglichte.
Das Gebot betrug 343.000,00 Euro. Die Bank hat 38.000,00 Euro direkt von der Lebensversicherung erhalten und sich 305.000,00 Euro Grundschulden eintragen lassen. Liegt hier nicht Gläubigerbetrug vor. Welchen Anwalt im Raum Duisburg kann man mit einem solchen Fall beauftragen ?

Hallo ! Danke für die Antwort.
Zwischenzeitlich bin ich mit meinen Recherchen weitergekommen …
Der Sohn hat das Haus des Vaters ersteigert.Die ihm von seinem Vater übertragenen Ansprüche (Rückkaufwert) hat der Sohn an seine eigene Bank weitergereicht bzw.abgetreten, die ihm sodann die Finanzierung seines Gebots bei der Zwangsversteigerung ermöglichte.
Das Gebot betrug 343.000,00 Euro. Die Bank hat 38.000,00 Euro direkt von der Lebensversicherung erhalten und sich 305.000,00 Euro Grundschulden eintragen lassen. Liegt hier nicht Gläubigerbetrug vor. Welchen Anwalt im Raum Duisburg kann man mit einem solchen Fall beauftragen ?