Also bei Genossenschaftsanteilen iss das möglich
Hallo Jackpot,
ob der Insolvenzverwalter die Auszahlung der Mietkaution verlangen kann weiß ich leider nicht.
Bei eingezahlten Genossenschaftsanteilen ist es tatsächlich so, dass wir auch bei laufenden Mietverträgen auf Verlangen des Insolvenzverwalters die Anteile auszahlen müssen.
Bei uns müssen bei Mietvertragsabschluss für eine 2 Zimmerwohnung immer 4 Anteile zu je 210,- Euro eingezahlt werden. Bei Ehepartnern zahlt jede Partei 420,- Euro ein.
Wir achten daher immer ganz penibel darauf, dass bei Bewerbern kein laufendes Insolvenzverfahren läuft, diese Bewerber haben keine Chance bei uns eine Wohnung zu bekommen.
der liebe Peter