Pfändung Mietkaution bei Mieterinsolvenz

Beide Mieter (Ehepartner) sind Mietvertragsunterzeichner. Gegen den Ehemann läuft ein Insolvenzverfahren. Kaution ist auf einem als „Mietkaution“ gekennzeichneten Sparbuch auf den Namen der Vermieter angelegt. Kündigungsfrist drei Monate. Ist diese Kaution pfändbar?

Jackpot

Nein.
Erst bei der Rückzahlung nach Vertragsende wir dies ein Thema.

vnA

Jein: Eine Mietkaution ist pfändbar, jedoch steht dem Vermieter regelmäßig ein vorheriges Befriedungsrecht an der Kaution zu. Dies bedeutet, dass die Kaution vor Rückzahlung zwar gesichert, aber erst dann weg ist, wenn der Vermieter die Kaution nach Abzug etwaige Ansprüche seinerseits an Sie freigegeben hat, üblicherweise nach Beendigung des Mietverhätnisses und nicht vor Ablauf einer halbjährigen Prüffrist.

Im Übrigen könnte die Ehegattin im Zuge der Drittwiderspruchsklage feststellen lassen, dass die Kaution tatsächlich nur von ihr geleistet wurde und sie vielmehr alleinige rechtmäßige Inhaberin der Forderung gegen den Vermieter ist. Im Ergebnis dieses Verfahrens würde die vollstreckungsrechtlich grds. zulässige Zwangsvollstreckung in die Kaution rechtsgestaltend für unzulässig erklärt :smile:

G imager

Also bei Genossenschaftsanteilen iss das möglich
Hallo Jackpot,

ob der Insolvenzverwalter die Auszahlung der Mietkaution verlangen kann weiß ich leider nicht.

Bei eingezahlten Genossenschaftsanteilen ist es tatsächlich so, dass wir auch bei laufenden Mietverträgen auf Verlangen des Insolvenzverwalters die Anteile auszahlen müssen.

Bei uns müssen bei Mietvertragsabschluss für eine 2 Zimmerwohnung immer 4 Anteile zu je 210,- Euro eingezahlt werden. Bei Ehepartnern zahlt jede Partei 420,- Euro ein.

Wir achten daher immer ganz penibel darauf, dass bei Bewerbern kein laufendes Insolvenzverfahren läuft, diese Bewerber haben keine Chance bei uns eine Wohnung zu bekommen.

der liebe Peter