Hallo zusammen,
ich habe folgendes theoretische Problemstellung. (Sorry für den langen Text)
Randdaten:
- Ein Mieter (Mieterin) teilte am 20.05.2009 dem Vermieter mit, dass Sie auf 01.06.2009 die Wohnung kündigt.
- Der Vermieter wies auf die 3 monatige Kündingungsfrist hin.
- Dem Mieter ist diese aber egal, weil Sie ins Ausland zieht.
- Die Mieterin räumt prombt die Wohnung, die bis (z.B.) bis 01.08.2009 leer steht.
- Die Mieterin hat eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten hinterlegt.
- Neben den Mietausfällen, gibte es noch andere Forderungen des Vermieters.
- Das Mietkautionskonto wurde vom Vermieter noch nicht aufgelöst.
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- Die theoretische Problemstellung basiert darauf, dass der Vermieter am 20.07.2009 ein „Pfändungs- und Überweisungsbeschluß“ erhält.
Inhalt:
Der Drittschuldner darf, insoweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen. Der Schuldner darf insoweit nicht über
die Forderungen verfügen, insbesondere diese nicht einziehen. Zugleich wird dem Gläubiger die bezeichnete Forderung
in Höhe des gepfändeten Betrages zur Einziehung überwiesen(???). Wird bei ein bei einem Geldinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners,
dem Gläubiger überwiesen, so darf erst 2 Wochen nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger
geleistet oder der Betrag hinterlegt werden.
Nun meine Fragen:
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Dürfte der Mieter die Kaution einbehalten?
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Ist es relevant, zu welchem Zeitpunkt die Forderungen des Vermieters gegen die Mieterin angefallen sind.
(z.B. kam da Schreiben am 20.07.2009; darf der Vermieter nun die Kaution mit den Mietrückständen bis zum 20.07.2009
verrechnen, oder sogar bis zum 1.08.2009 -
Ist es relevant, dass der Vermieter das Mietkautionskonto noch nicht aufgelöst hat?
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Wie reagiert der Vermieter auf das Schreiben?
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Wann darf der Vermieter das Kautionskonto auflösen?
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Der Vermieter hat ja keine ordentliche (und keine schriftliche) Kündigung erhalten.
Auf welches Datum müßte er die müdliche, nicht ordentliche Kündigung aktzeptieren? Ist dies überhaupt relevant?
Vielen Dank für eure Antworten und sorry für meinen langen Text…
Viele Grüße
IFJ