Welche Schritte muss man einleiten, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid aus einem Mahnbescheid vorliegt und im weiteren Verlauf die Mietkaution dieser dritten Person beim Vermieter gepfändet werden soll?
Man stellt einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht, sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss da ist, wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, diesen Beschluss dem Schuldner und dem Gläubiger (Vermieter) zuzustellen.
Welche Schritte muss man einleiten, wenn bereits ein
Vollstreckungsbescheid aus einem Mahnbescheid vorliegt und im
weiteren Verlauf die Mietkaution dieser dritten Person beim
Vermieter gepfändet werden soll?
da müsste der vermieter aber schon ganz schon blauäugig sein, wenn er die kaution rausrückt. die gehört nämlich ihm, bis der mieter ausgezogen und alles bezahlt ist.
kannst du den fall mal näher schildern?