Pfändung privat durchführen (beauftragen), wie wird es gemacht?

Hallo,
man stelle sich vor: Privatmann wurde durch Handwerksbetrieb um rund 2500 Euro unrechtmäßig erleichtert. Alles unstrittig, juristisch geklärt.
Die Versicherung des Privatmanns hat zwei Pfändungen bezahlt und erfolglos durchgeführt. Die dritte muss der Privatmann selbst durchführen.

Vermutlich hat der Handwerker die Coronahilfe bekommen.

Wie ist eine private Durchführung der Pfändung durchzuführen?

Du meinst sicher, er muss sie selbst bezahlen.
Denn durchgeführt wird sie vom Gerichtsvollzieher, wir sind ja hier nicht im Wilden Westen.

Gruß,
Steve

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Natürlich korrekt! Das ist gemeint.

Was macht den Privatmann glauben nach 2 erfolglosen Pfändungen ( kann doch nur bedeuten fruchtlos, also nichts da was man pfänden kann und Geld sowieso auch nicht) es nun beim dritten Mal zu schaffen ?

Hast Du also einen Schuldtitel vom Gericht ?
Selbst kann man doch gar nicht pfänden, also brauchst Du wie bisher den Gerichtsvollzieher (oder wer hat es bisher vergeblich versucht ?).
Und ob man die staatliche Hilfszahlung pfänden kann ?

es ist überhaupt die Frage wie Du das wissen kannst, dass er Antrag gestellt hat und Geld erhalten hat.

Wenn Du einen 30 Jahre währenden Schuldtitel hast, so besteht ja keine Eile, irgendwann geht es dem Handwerker hoffentlich besser, so wie allen in dieser Krise jetzt. Und dann besteht doch realistische Hoffnung die vergleichsweise geringe Summe zu erhalten.

MfG
duck313

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Die letzte Pfändung ist schon ein paar Jahre her. Daher könnte der Versuch fruchtbar sein.
9.000 Euro wird er sicher beantragt haben.
Und meines Wissens gibt es keinen Verwendungsausschluss in diese Richtung.

Dann versuche es, mehr als Kosten verursacht es ja nicht :blush:

Stelle einen „Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“.
Das Formblatt (im Netz zu finden auf den Seiten des Amtsgerichtes oder beim Ministerium) ist aber nicht ganz einfach zu verstehen.

Wenn Schuldner an deinem Wohnort lebt ist ja dein AG zuständig und dann könntest Du auch den GVZ zu seinen Bürozeiten aufsuchen und um Hilfe bitten. Nimm Titel und bisherige Unterlagen mit. Wenn du willst berechne die bisherigen Kosten und Zinsen neu und schlage sie der Forderung zu.

Wenn Ratenzahlung gewünscht, kreuze das an und setze Mindestrate fest. Wird der GVZ zwar früher schon angeboten haben, aber wer weiß.

MfG
duck313

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DANKE! und frohe Ostern!

Hallo funny5,

Duck 313 hat die Sache im wesentlichen ja schon beantwortet. Den für Deinen Fall zuständigen Gerichtsvollzieher kannst Du über den Internetauftritt des zuständigen Amtsgericht herausfinden. Maßgeblich ist die Adresse des Schuldners. Hier schon mal das für den Auftrag zu nutzende verbindliche Formular.

Ergänzend solltest Du aber wissen, dass zumindest in NRW die Gerichtsvollzieher Ihre Arbeit weitestgehend eingestellt haben, solange das mit Covid 19 andauert.
Kann also sein, dass Deine Hoffnung auf einen schnellen Abgriff der Coronahilfe enttäuscht wird.

Viel Glück.

Dein,
Ebenezer

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Viel Erfolg!

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