Hallo,
ich habe eine dringende Frage:
Wenn eine Kontenpfändung
(Pfändungs- und Überweisungsbeschluß durch Amtsgericht)
veranlaßt wird, gegen die
XYZ GmbH, vertr. d. d. GF Martin Mustermann,
und dann werden PRIVATKONTEN des Geschäftsführers angegeben,
ist die Pfändung von der Bank dann auszuführen und das Konto zu sperren?
Oder muß die Bank nicht das zurückgeben an das Amtsgericht mit dem Vermerk, daß Schuldner (nämlich die XYZ GmbH) nicht übereinstimmend ist mit dem Konteninhaber?
Schließlich heist es nicht
gegen Herrn Martin Mustermann als Geschäftsführer!
Was passiert, wenn die Bank bereits Teilbeträge überwiesen hat?
Danke für alle Hinweise!
Gruß, foc