Hallo,
Ich habe volgendes Anliegen,und hoffe daß Sie mir helfen können
Kontopfändungsrecht ab 1. Januar 2012
Meine Frau und ich haben ein gemeinschaftliches Girokonto,und da bei uns Schulden anliegen und wir einer Inkassofirma regelmäßig auf Anfrage unsere Einkommen offen legen könnte es vermutlich sein daß diese Inkassofirma eine Kontopfändung veranlässt.
Meine Frau hat eine Altersrente von 627,00€ und ich AlG II in höhe von 523,00€.
Können diese Sozialleistungen gepfändet werden,oder sind wir jetzt gezwungen das bestehende Konto auf eine Einzelperson umzuschreiben und in ein P-Konto umwandeln zu lassen,und der andere noch ein P-Konto eröffnen muss?Im Internet lese ich überall,daß ab dem 01.01.2012 auch Sozialleistungen gepfändet werden dürfen.Ist das richtig?
Mit freundlichen Grüßen.
Hermann