Ich habe volgendes Anliegen,und hoffe daß Sie mir helfen können
Kontopfändungsrecht ab 1. Januar 2012
Meine Frau und ich haben ein gemeinschaftliches Girokonto,und da bei uns Schulden anliegen und wir einer Inkassofirma regelmäßig auf Anfrage unsere Einkommen offen legen könnte es vermutlich sein daß diese Inkassofirma eine Kontopfändung veranlässt.
Meine Frau hat eine Altersrente von 627,00€ und ich AlG II in höhe von 523,00€.
Können diese Sozialleistungen gepfändet werden,oder sind wir jetzt gezwungen das bestehende Konto auf eine Einzelperson umzuschreiben und in ein P-Konto umwandeln zu lassen,und der andere noch ein P-Konto eröffnen muss?Im Internet lese ich überall,daß ab dem 01.01.2012 auch Sozialleistungen gepfändet werden dürfen.Ist das richtig?
GUTEN ABEND HERR HERMANN
JA DAS IST RICHTIG! IN DEN ERSTEN ZWEI WOCHEN IM JANUAR KÖNNTEN SIE DAS GELD WIEDER ZURÜCK HOLEN, ABER DANACH IST ES WEG! AM BESTEN GLEICH EINEN TERMIN BEI DER BANK MACHEN UND EIN P-KONTO EINRICHTEN LASSEN DA IST QUASI ERST AB 1028.- EURO EINE PFÄNDUNG MÖGLICH! VIELLEICHT MÜSSEN SIE AUCH ZWEI GETRENNTE KONTEN EINRICHTEN WAS SOGAR BESSER WÄRE DEN DANN IST AUF JEDEM KONTO EIN PFÄNDUNGSFREIBETRAG VON 1028.- EURO GEGEBEN! BITTE SOFORT ZUR BANK GEHEN UND DAS GLEICH ERLEDIGEN DEN IN DER REGEL STEHT DAS GIROKONTO 3 TAGE SPÄTER BEI DER BANK ALS P-KONTO DRIN! BEIM BANKTERMIN BITTE RENTENNACHWEISE ODER ARBEITSLOSENBESCHEID MITNEHMEN UND WENN VORHANDEN DIE INSOLVENZBESCHEINIGUNG! DEN WIE ICH ES BEI IHNEN SEHE LEBEN SIE EH UNTER DEM EXISTENZMINIMUM! ICH HOFFE ICH KONNTE HELFEN UND WÜNSCHE NOCH VIEL ERFOLG UND EINEN SCHÖNEN ABEND MIT EINEM LIEBEN GRUß CHARLY
Sicher kann ich das nicht beantworten. Allerdings muß euch ein Existensminimum bleiben.
Inkassounternehmen werden in einigen Fällen auch „angenehmer“ wenn man auf sie zugeht und abzahlt, was möglich ist.Informiert Euch z.b. beim Amt, ob Euch die Leistungen gepfändet werden können.
Hallo Hermann,
Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, habe in den Medien gehört, dass so. Leistungen gepfändet werden können und dass man sein Giro- in ein P-Konto umwandeln lassen kann, was nicht mehr kosten darf.
Sorry und Gruß
Oliver
ab 01/2012 gibt es einen Pfändungsschutz für Sozialleistungen nur noch auf einem sog. P-Konto. Ich würde Ihnen daher dringend raten, getrennte Konten zu führen und ggf. für beide ein solches Konto einzurichten. Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen, können Sie sich an eine/n Anwält/in f. Sozialrecht wenden. Die Beratung ist für Sie bis auf eine geringen Eigenanteil kostenlos. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen eine schöne Advents-und Weihnachtszeit.
LG Zoomzoom
Hallo Hermann,
danke für dein Vertrauen und der damit verbundenen Frage.
Die Banken sind verspflichtet, darauf hinzuweisen das man im Pfändungsfall vorsorglich ein P Konto errichten sollte.
Die Pfändungsgrenzen bleiben bestehen, sodass man ggf nur empfehlen kann 2 Konten einzurichten.
Da jedes Konto der Pfändungsgrenze unteliegt hättet ihr ggf auch keine Probleme.
Zu beachten ist allerdings, das ein P Konto auch bedeutet, das man in Zukunft nur noch bei der Bank selbst Barabhebungen durchführen kann, da die Banken ggf vorhandene EC Karten einziehen.
Solltest du weitere Fragen haben, wende dich bitte an deine Kontoführende Bank.
Sehe das aber so wie du und empfehle ein P-Konto einzurichten! Ansonsten als Tipp noch dieses Forum --> (http://hartz.info/index.php da weiß mans sicher ganz genau)