Hallo.
Es ist schon eher ungewöhnlich, dass sich das Finanzamt nicht auf Ratenzahlung einlässt und dann auch noch alle Konten pfändet. Denn wenn Du beruflich und/oder privat Insolvenz anmelden musst, würde das Finanzamt vermutlich weniger bekommen, als im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Wie ist denn der bisherige Schriftverkehr gelaufen, wurde da vielleicht auch mal die Sachebene verlassen? Denn es macht den Anschein, dass der Finanzbeamte die Sache ggf. persönlich nimmt. Handelt es sich um private oder unternehmerische Steuerrückstände?
Grundsätzlich ist das Finanzamt nun in einer stärkeren Position. Man liest im Netz viel von Umgehung durch Barabwicklung oder Schleusen von Geschäften über Konten Dritter. Ich denke das ist aber auch ein riskantes Unterfangen. Der erste Weg sollte sicher der Dialog mit dem Finanzamt sein.
Evtl. kannst Du auch einen Antrag auf Aussetzung oder auf Aufhebung der Vollziehung stellen (§ 361 AO). Denn die Vollziehung kann ausgesetzt oder aufgehoben werden, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Leider liegt dies im Ermessen der Finanzamtes, weshalb Du wieder auf deren Wohlwollen angewiesen bist. Ansonsten stünde Dir noch der Klageweg offen.
Viele Grüße
cyxoqua