Pfändung trotz fortlaufender Zahlung möglich?

hi,
ist es möglich das das finanzamt sämtliche Konten ( privat wie geschäftlich) pfänden kann, obwohl man fortlaufend zahlt?
Man hatte riesen Schriftverkehr bezügl. einer Ratenzahlungvereinbarung, sind jedoch nie auf einen Nenner gekommen, trotzdem hat man monatl. wenigstens Beiträge abgeführt.
Nun haben Sie sämtl. Konten gepfändet und dadurch ist die Ausübung des Berufes gefährdet, da das geschäftliche Konto mit einbezogen ist, welches er für die Ausübung seines Berufes braucht.

Ich hoff Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke

Halllo,
ja das ist ein schwerer Brocken. Im zeitalter der leeren Kassen kommen die Raubrittermethoden wieder durch. Erst recht bei den Steuereintreibern der Königin (FA). Da immer etwas bezahlt wurde stehen die Chancen für eine Einigung nicht allzu schlecht. Da schriftlich keine Einigung erziehlt wurde rate ich nun einen pers. Termin direkt mit dem Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten vereinbaren (wobei Sachbearbeiter erst mal besser ist). Zum Termin alle Unterlagen (Vermögensverhältnisse) zum untermauern der eigenen Möglichkeiten mitnehmen und dann viel Glück!

Absprache Einigung fehlt
Hallo sie haben es schon geschrieben, sie sind zu keiner Absprache (Einigung) gekommen. Ihre Zahlungen sind dem Finanzamt vermutlich zu gering, daher sind die Pfändungen aus meiner Sicht rechtens.
Weniger schreiben und dafür mal besser miteinander sprechen. Vereinbaren sie einen Termin und gehen sie dann hin. Vielleicht hilft das mehr. VIEL ERFOLG.

vielen lieben Dank,
hab gestern sämtl. Unterlagen gewälzt und bin mit Akten bepackt dahin gefahren, wirklich gebracht hat es nix…
wirklich auf i-einen Vergleich einlassen wollten Sie sich auch nicht… nun hilft nur an den gesunden Menschenverstand erneut appellieren, da hier eine Existenz auf dem Spiel steht, sonst setzt sich der Kreislauf glaub ich fort :frowning:

Hallo.

Es ist schon eher ungewöhnlich, dass sich das Finanzamt nicht auf Ratenzahlung einlässt und dann auch noch alle Konten pfändet. Denn wenn Du beruflich und/oder privat Insolvenz anmelden musst, würde das Finanzamt vermutlich weniger bekommen, als im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Wie ist denn der bisherige Schriftverkehr gelaufen, wurde da vielleicht auch mal die Sachebene verlassen? Denn es macht den Anschein, dass der Finanzbeamte die Sache ggf. persönlich nimmt. Handelt es sich um private oder unternehmerische Steuerrückstände?

Grundsätzlich ist das Finanzamt nun in einer stärkeren Position. Man liest im Netz viel von Umgehung durch Barabwicklung oder Schleusen von Geschäften über Konten Dritter. Ich denke das ist aber auch ein riskantes Unterfangen. Der erste Weg sollte sicher der Dialog mit dem Finanzamt sein.

Evtl. kannst Du auch einen Antrag auf Aussetzung oder auf Aufhebung der Vollziehung stellen (§ 361 AO). Denn die Vollziehung kann ausgesetzt oder aufgehoben werden, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Leider liegt dies im Ermessen der Finanzamtes, weshalb Du wieder auf deren Wohlwollen angewiesen bist. Ansonsten stünde Dir noch der Klageweg offen.

Viele Grüße
cyxoqua

hi,

es war ein ganz normal geführter Schriftverkehr mit ausführlicher Erläuterung der Ein- und Ausgaben, persönlich ist da niemand geworden.Die Raten waren dem FA einfach zu gering und da es nie wirklich zu einer Einigung kam.
Ich war auch guter Dinge das Sie sich wenigstens auf einen Vergleich einlassen, aber nix da. Die Rückstände beziehen sich auf die Einkommenssteuer, welche im April bei Ihm fällig war.
Uns wird nichts anderes übrig bleiben, als die Forderung gesamt aufzutreiben, sodass das Unternehmen schnellstmöglich wieder auf die Konten zugreifen kann, is zwar anfangs schwierid aber muss funktionieren.

Vielen lieben Dank an alle