Hallo Wissende!
Angenommen, ein Ehepaar hat Schulden bei einer Stadtkasse.
Diese Stadtkasse versucht mehrfach vergeblich, beim Ehemann etwas zu holen, dann kommt die Gehaltspfändung bei der Ehefrau.
Da diese nur 1250,- Euro netto im Monat verdient, gibt es aber wegen des gemeinsamen Kinds eigentlich nichts zu holen - in diesem frei erfundenen Fall ist der Anspruch mit hoher Wahscheinlichkeit eh nicht rechtens, was aber noch überprüft wird.
Der Arbeitgeber der Ehefrau überweist aber trotzdem 178,50 €. Wer haftet in einem solchen Fall? Muss der Arbeitnehmer versuchen, sich den Betrag vom Amt zu holen, oder muss der Arbeitgeber den Betrag erstatten, da er Mist gebaut hat?
Ich hoffe auf Antworten!
Viele grüße
Pinky
Wenn ich wüsste, wo was zu finden ist…
Hi!
Tatsächlich IST es so, dass der Arbeitgeber in beide Richtungen haftet! Also sowohl, (dem Arbeitnehmer gegenüber) wenn er zu Unrecht an den Gläubiger abführt, als auch, (dem Gläubiger gegenüber) wenn er die Abführung unterlässt!
Nur eine Quelle dafür finde ich momentan nicht!
LG
Guido
Hat sich erledigt!
Hallo Ex-Nachbar!
Nur eine Quelle dafür finde ich momentan nicht!
Ich habe mittlerweile etwas im Netz gefunden, aber auch ohne Quellenbeleg.
Leider hat das Personalbüro im frei erfundenen Fall richtig gehandelt, weil eine entsprechende Verfügung des vollstreckenden Amts vorlag.
In „Ämter & Behörden“ konnte mir leider auch niemand Auskunft geben…
Nur, ob das Amt da richtig gehandelt hat, konnte mir noch niemand beantworten. Es wurde bei der Pfändungsfreigrenze die Unterhaltsplicht für den Ehemann und das Kind einfach so aufgehoben, da beide arbeiten. Für den Ehemann kann ich nachvollziehen, aber für das Kind?
Das einzige Urteil, welches ich im Internet gefunden habe, stellt die Möglichkeit der Teilung der Unterhaltsverpflichtung für das Kind in Aussicht. Dummerweise verstehe ich das Urteil aber auch nicht wirklich…
Vielen Dank aber für Deine Antwort.
Viele Grüße an den schönen Niederrhein nach Moers
Pinky