Hallo!
Ein Unternehmen kommt in Zahlungsschwierigkeiten und mit dem Finanzamt wird eine Ratenzahlung für Umsatzsteuerlasten vereinbart und eingehalten. Trotzdem erfolgt eine Konten-Pfändung, da die Vollstreckungsstelle nicht informiert wird.
Die Vollstreckung wird dann nach interner Kommunikation im Finanzamt komplett zurückgenommen.
Dem Unternehmen entsteht durch die Pfändung ein sehr hoher Schaden.
Da die interne Kommunikation im Finanzamt nicht nachhaltig greift, erfolgt kurz darauf durch eine anderen Beamten eine erneute Konten-Pfändung, die über vier Wochen andauert und erst dann komplett zurückgenommen wird, da sich keiner der Beamten für Zuständig für den Fehler erklärt.
Durch diese erneute Pfändung entsteht dem Unternehmen ein extrem hoher Schaden von beispielweise über 200T€.
Ist das Finanzamt für diese Schäden in Haftung (Schadenserstz) zu nehmen? Oder wer kommt für diese Verluste/Schäden des Unternehmens auf?
Eine rege Diskussion zu dem diesem Thema ist sicher interessant.
Danke