Pfändung und Geldstrafe

Hallo!

Folgende Fragestellung hat sich für mich aus einer anderen Frage in diesem Brett ergeben:

Gegen A liegt eine Lohnpfändung (bei dem angenommenen Einkommen würde diese noch 2 Jahre dauern) vor, wodurch ihm nur der Pfändungsfreibetrag bleibt. Nun begeht er, nach Beginn der Pfändung, eine Straftat und wird dafür zu 30 Tagessätzen á 40 € verurteilt, ersatzweise 30 Tage Haft.

Was hat hier Vorrang? Die Pfändung, was bedeutet, dass A die Geldstrafe nicht zahlen kann, oder die Geldstrafe, wodurch der Gläubiger nicht bedient werden kann?

Meine Überlegungen dazu:
Einerseits kam die Forderung des Gläubigers zuerst, dürfte also zuerst bedient werden müssen. Dies würde aber wohl, in diesem hypothetischen Fall, den Antritt der ersatzweisen Haft nach sich ziehen. Der entstehende Verdienstausfall würde ebenfalls den Gläubiger betreffen, eventuell sogar langfristig (durch Jobverlust z.B.). Gibt es hierzu irgendwelche Regelungen?

MfG,
TheSedated

Hallo,

Folgende Fragestellung hat sich für mich aus einer anderen
Frage in diesem Brett ergeben:

Gegen A liegt eine Lohnpfändung (bei dem angenommenen
Einkommen würde diese noch 2 Jahre dauern) vor, wodurch ihm
nur der Pfändungsfreibetrag bleibt. Nun begeht er, nach Beginn
der Pfändung, eine Straftat und wird dafür zu 30 Tagessätzen á
40 € verurteilt, ersatzweise 30 Tage Haft.

Was hat hier Vorrang? Die Pfändung, was bedeutet, dass A die
Geldstrafe nicht zahlen kann, oder die Geldstrafe, wodurch der
Gläubiger nicht bedient werden kann?

Meine Überlegungen dazu:
Einerseits kam die Forderung des Gläubigers zuerst, dürfte
also zuerst bedient werden müssen. Dies würde aber wohl, in
diesem hypothetischen Fall, den Antritt der ersatzweisen Haft
nach sich ziehen. Der entstehende Verdienstausfall würde
ebenfalls den Gläubiger betreffen, eventuell sogar langfristig
(durch Jobverlust z.B.). Gibt es hierzu irgendwelche
Regelungen?

Deine Überlegungen sind grundsätzlich falsch. Die Pfändungsfreigrenze soll dem Schuldner ein angemessenes Leben ermöglichen, liegt deshalb deutlich über der Armutsgrenze, bzw. Hartz 4 beispielsweise.

Eine Geldstrafe soll eine Strafe sein, darf deshalb den finanziellen Verfügungsrahmen durchaus deutlich einschränken. Es gibt auch noch die Stundung von Geldstrafen wenn keine Reserven vorhanden sind.

Wie sollte ein Geringverdiener oder Hartz Empfänger sonst jemals irgeneine Geldstrafe zahlen können wenn er sich nicht stark einschränken müsste.

Allerdings müsste eine Pfändung den Tagessatz dementsprechend verringern, bin mir aber nicht sicher.

Gruß vonsales

Hallo,

Grundsätzliches: die vorliegende Pfändung bleibt mit allen Rechten bestehen, bei Unterhaltsschulden z.B. kann unterhalb der Pfändungsgrenzen zusätzlich gepfändet werden. Das Gericht wird keine Pfändung wg. der Geldstrafe vorlegen, warum auch? Wenn nicht bezahlt wird, gilt Haft, aber es besteht die Möglichkeit des Antrages auf Ratenzahlungen bzw. in einigen Bundesländern kann beantragt werden, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzugelten; hier informiert die zuständige Staatsanwalschaft.

lG

Hallo,

Deine Überlegungen sind grundsätzlich falsch.

Ich finde die Überlegungen sind grundsätzlich richtig. Wie jemand ohne nenneswerte verfügbare Mittel eine verhängte Geldstrafe zahlen soll, darf doch ruhig mal diskutiert werden.

Die Pfändungsfreigrenze soll dem Schuldner ein angemessenes Leben
ermöglichen, liegt deshalb deutlich über der Armutsgrenze,

Tut sie das? Armutsgrenze (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pres…) 940,- EUR / Monat, Pfändungsgrenze (http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Arbeitsrecht/Bes…) 1030,- EUR / Monat. Deutlich finde ich das nicht!

bzw. Hartz 4 beispielsweise.

Die Pfändungsgrenze liegt über Hartz 4“? Was genau soll das aussagen?

Eine Geldstrafe soll eine Strafe sein, darf deshalb den
finanziellen Verfügungsrahmen durchaus deutlich einschränken.
Es gibt auch noch die Stundung von Geldstrafen wenn keine
Reserven vorhanden sind.

Das habe ich verstanden.

Wie sollte ein Geringverdiener oder Hartz Empfänger sonst
jemals irgeneine Geldstrafe zahlen können wenn er sich nicht
stark einschränken müsste.

Das war aber nicht die Frage. Die Frage war, wie jemand, der eigentlich ausreichend Geld erwirtschaftet, aber einer Pfändung unterliegt, seine Strafe bezahlt.

Allerdings müsste eine Pfändung den Tagessatz dementsprechend
verringern, bin mir aber nicht sicher.

Könnte ich mir auch vorstellen. Aber worauf willst Du hinaus?

LG
der Kater

1 „Gefällt mir“