Guten Tag,
bereits 2003 war ich wegen Sozialamt von der GEZ befreit . Seit 2004 bin ich wegen Schwerbehinderung mit den Buchstaben RF von GEZ befreit . Nun hatte ich Besuch vom Gerichtsvollzieher der GEZ für die zeit von 2003 bis 2008 ( 266 Euro) eintreiben wollte .
Ich habe den Herrn den Zutritt verweigert worauf er mit Hausdurchsuchung drohte .
Meine Frage … Kann die GEZ – bzw der Gerichtsvollzieher der Stadt Gifhorn die Hausdurchsuchung beantragen … bzw wird er einen Beschluss bekommen ?
Mein Hartz 4 ist unpfändbar – aber könnte er mein altes auto ( Golf- 20 J Alt) Pfänden .
Ich bin Sehbehindert ( Blind) und brauch das Auto um damit zu Artz und Familie gefahren zu werden .
Kann ich eine Aussetzung der Pfändung beantragen bis ich die Unterlagen für die GEZ zusammen habe ? Viele Fragen— ich freu mich über jede Antwort
hallo,
erstmal muss ich kurz abkotzen über die vorgehensweisen … jöööööööööööööööörg!!!
so besser! gestern war ein bericht im TV (Sat 1) über GEZ. Hier wurde auch mit Pfändung gedroht. Und dies können die wohl auch durchführen. Bzgl. Hausdurchsuchung.
Du hast das Recht Hausverbot zu erteilen. Hast Du auch gemacht
… gut … Sollte der GEZler dennoch einen Schritt in die wohnung machen kannst Du ihn wegen huasfriedensbruch anzeigen. Allerdings war bei Dir der Gerichtsvollzieher schon da und wie da die Sit. aussieht weiss ich nicht.
Aaaber … so wie ich das lese ist Deine Sit. doch eindeutig. Und das Vorgehen ja schon eine bodenlose Frechheit. Mit diesen Fakten würde ich mal an Sat1 schreiben.
Die freuen sich hoffentlich!
Viel Glück!
und evtl. postet Du was rausgekommen ist.
Hallo Regina,
waar denn nun wirklich ein Gerichtsvollzieher da oder war es jemand von der GEZ? Hat er sich bei dir ausweisen können? GEZ-Menschen darfst du nicht zu dir in die Wohnung lassen. Sie haben kein Recht dazu und werden auch niemals eine Durchsuchungserlaubnis bekommen. Auch die Polizei werden sie niemals kontaktieren. GEZ-Vertreter sind mehr oder weniger irgendwelche Söldner, die nur so tun, als hätten die orgendwelchen hoheitlichen Rechte. Leider fallen viele Menschen uauf die Masche herein.
Falls nun wirklich ein Gerichtsvollzieher da war, wundere ich mich, inwiefern den deine GEZ Rückstände (die ja offiziell gar nicht existieren) interessieren.
Wenn du dir nicht sicher bist, was das für ein Mensch war, warte erst einmal ab und mach dir keine allzu großen Gedanken.
lg
Rhaegar
Hallo Regina !
Bitte denke dran, die GEZ -Befreiung geht NIE rückwirkend und nur ab dem Monat der Antragsstellung.
Und Harz IV - Leute müssen alle 6 MOnate neu beantragen, bzw. Verlängerung beantragen–steht irgendwo im Bescheid-- ansonsten sammeln sich schnell hohe Schuldenbeträge bei der GEZ an.
Wenn man Ratenzahlung anbietet (auch kleine Beträge z.B. 10 EU -und die auch zahlt) hat man evtl. Ruhe.
Gruss