Hallo zusammen!
Wenn ein Schuldner beschließt, selbständig zu werden und damit Geld zu verdienen - sind dann automatisch alle Einkünfte von einer Pfändung betroffen? Oder gilt das nur für den Gewinn - also das reale Einkommen des Selbständigen?
Also - Rechenbeispiel: Es werden im Monat 2000 Euro erwirtschaftet, Pfändungsgrenze liegt bei 985 Euro. An Materialkosten, Zulieferer etc. müssten 1000 Euro bezahlt werden. Bleiben die Zulieferer dann auf ihren Kosten sitzen und das Geschäft ist im ersten Monat beendet - oder wird von den „übergebliebenen“ 1000 Euro Gewinn gepfändet?
Danke und Gruß