Pfändung / Vollstreckung

Liebe/-r Experte/-in,

gegen mich persönlich existieren mehrere titulierte Forderungen. Um nun diese begleichen zu können, möchte ich mich selbständig machen. Entweder in Form eines Gewerbes oder einer Unternehmergesellschaft. Ich möchte natürlich, daß meine Wahl so fällt, daß keine Pfändung querschießt. Kann nun eine gegen mich persönlich titulierte Forderung bei einem von mir angemeldeten Gewerbe eingetrieben werden, daß heißt, muß ich mit einer Pfändung auf dem Konto meines Gewerbes rechnen (und kann womöglich meine Steuern und Krankenkassenbeiträge nicht zahlen) oder ist das Gewerbe an sich geschützt? Oder ist die Unternehmergesellschaft besser, da es sich um eine juristische Person handelt, die nicht belangt werden kann, höchstens mit einer Gehaltspfändung, wenn ich mir denn eines genehmige (allerdings werde ich im handelsregister eingetragen und veröffentlicht und damit auch im Internet über Auskunfteien bekannt, so dass die Gläubiger wieder wissen, wo was zu holen wäre) ?!

Bitte gebt mir einen Hinweis, wie ich meine Geschäfte abwickeln kann, ohne daß mir eine Pfändung dazwischenkanallt.

Vielen herzlichen Dank.

Hallo coconut_kink,

ohne hier einem rechtsanwaltlichen Rat vorgreifen zu wollen. Bei einem Inhabergeführten Unternehmen sind (im wesentlichen) alle Werte des Unternehmens auch pfändbar. Du und das Unternehemn sind sozusagen eins.
Anders verhält es sich, wie Du schon sagst, bei einer juristischen Person wie z.B. der GmbH. Hier kann die persönliche Pfändung nur auf die dann anfallenden Gehaltszahlungen angewandt werden. Mit den entsprechenden Grenzen.
Noch ein Hinweis zur Unternehmergesellschaft. Hier gibt es bei einigen geschäftlichen Aktivitäten Einschränkungen. Z.B. bekommt man kaum einen Vertrag mit einer Akzeptanzstelle für Kreditkartenabwicklung im Internet - wenn man z.B. einen Online-shop betreiben möchte.
Ich empfehle auf jeden Fall noch den Rat eines Anwalts zu der ganzen Thematik einzuholen.

Mit besten Grüßen,
Uli
www.utronic.de

Tut mir leid, aber ich bin kein Jurist, nur einfacher Arbeiter, der hier auch nur Rat suchte.
MFG
mike52a

Soweit ich weis ist es kaum möglich beziehungsweise es werden deine Anteile der Firma gefändet. mein Problem war das ich bei ähnlicher Ausgngslage etwas erreichen wollte mit anderen zusammen habe ich einen Verein gegründet der Verein ist quasi so wie ich eine Person die ich leite dem kann nichts weggenommen werden was ich zu bezahlen habe. Wenn dieser Verein Geld verdient kann ich mich bezahlen lassen. Wenn du Festnetz Telefon oder D2 hast können wir auch telefonieren ich ruf zurück. aber meine ideen Gehen immer in Richtung GmBh limeted oder ähnliches auch eine neue deutsche Gesellschaftsvorm ohne großes Grundkapital gibt es da, und da hört meinn wissen auf, beziehungsweise da sollte man sich wenn man jemanden anderes hat dem man vertraut und der eine solche Gesellschaft mit einem gründet, ein Anwalt suchen und fragen wieweit man als Gescheftsührer der keine anteile besitzt im Gesellschaftsvertrag festhalten kann das man die Gesellschaft dann kaufen kann wenn das Geld verdient wird was man braucht. Also erst verdienst du hast vieleicht nicht viel mehr als Sozialhilfe, aber dasVermögen der Gesellschaft steigt dein Kapital kann dir keiner wegnehmen auser wenn die Gesellschaft die Schulden hat später Zahlst du den Gesellschafter dann den Kaufpreis der mit dem Unternehmenswert vieleicht wenig zu tun hat der wohl aber dann festgelegt sein müste wenn der Wert der Firma tatsechlich noch nicht so hoch ist. Vieleicht ist es auch nicht das schlechteste wenn man mit jemand anderem zusammenarbeitet. aber ich denke man sollte möglichst weit im legalen bereich bleiben und das ist nicht ganz so schweer wenn man sich selbst ernähren und das an Schulden abzahlen will was vorhanden ist. wie gesagt ruf ruhig an 01724404804 auch wenn du keinen hast der dir behilflich ist ich hoffe bischen anregung ist dabei und pass auf eine firma aufzumachen verursacht auch Folgekosten sonst hast du und diese Gesellschaft Schulden und auch wenn der Besitzer nicht haftet der Geschäftsführer haftet für Vieles was vieleicht nur unfähigkeit ist es heist dann aber schnell betrügerischer Konkurs. Das sind so meien gedanken dazu wie man das machen könnte algemein entschuldige bitte wenn es sich nach einer Lösung für deinen fall klingt aber ein bisschen läst man ja nicht los das man mit einem Menschen redet

Pfändung / Vollstreckung
Super,

vielen Dank. Es sind einige gute Hinweise dabei. Ich werde einfach ein Gewerbe anmelden, da werden die Daten nicht veröffentlicht, wie bei der Ltd. oder GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sollte ein Gläubiger doch mal kommen, lasse ich mir beim Gericht einen Freibetrag eintragen. Das Konto selbst lasse ich nicht höher als diesen Freibetrag laufen (so ca. 2-3000 €). Den Rest nutze ich dann, um die Schulden mittels Vergleichen zurück zu zahlen.

Beste Grüße

Viel Glück son Freibetrag ist interessant ich kenne Ihn nur für Einkommen und Sozialleistungen und bei letzteren sind diese glaub ich auch nur eine Woche sicher. Daten die Veröffentlicht werden sind die wo dein Konto ist. Bie Gmbh und so sind die Daten irgendwo gespeichert aber wenn sie dir nicht gehört können sie dir da nichts wegnehmen auser dem was über dem Freibetrag ist und was Du verdienst. Du kannst dort Geld Bar auszahlen und du kannst die Kasse der Firma auch im Portmo egal wie das geschrieben wird haben. Aber ich denke das das Problem dort für dich sein könnte das sie verwaltet werden muss und wenn das überfordert da is scheiße.