Pfändung vom Alg I

Hallo,

wie sieht es aus, wenn man monatlich 631,20 € Alg I bezieht und bekommt dann eine Lohnpfändung, die direkt über die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht, sprich: Der Gläubiger will direkt die Arbeitsagentur-Leistung pfänden.
Die 631,20 € sind das einzige Geld, das man zum Leben hat.

Kann das gepfändet werden?
Wie sollte man sich verhalten??

Grüße

Hallo,

Soweit bekannt, müßte man für solche Belange ein sogenanntes „P-Konto“ bei seiner Bank einrichten lassen, weil es da einige Gesetzesänderungen gegeben hat.

Man sollte also grundsätzlich mal mit seiner Bank sprechen.

mfg

Ennlo

Hallo,

wie der Fragesteller schrieb, liegt keine Kontopfändung vor, so dass ein P-Konto gar nix bringt, sondern eine Pfändung des ALG-Anspruchs, der aber angesichts der niedrigen Höhe des ALG ins Leere gehen dürfte.

VG
EK

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