ein Kunde erhält eine Nachricht von seiner Bank,
dass das Finanzamt einen Betrag von ca. 4000 € von seinem Girokonto gepfändet hat. Ein Hinweis auf eine Steuer-Nr. fehlt.
Der Kunde selbst wurde weder vom Finanzamt angemahnt noch darüber informiert. Bei Recherchen wurde dann festgestellt, dass es sich um die Einkommensteuer handelt. Dafür liegt dem Finanzamt aber eine Einzugsermächtigung vor.
Info von der Bank - Dispo-Kredit wurde daraufhin storniert.
Nach ca. einer Woche erhält der Kunde eine Nachricht vom Finanzamt,
dass die Pfändung rückgängig gemacht wurde und die Bank informiert wird.
ist solch ein Vorgang rechtens ?
welcher Grund für solch einen Vorgang könnte vorliegen ?
Der Kunde überlegt ob er eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen soll!
also ich würde mir das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Finanzamt gut überlegen. Ich persönlich würde es nie wieder machen.
Ich habe es mal vor einigen Jahren gemacht. Das Ergebnis war, daß die Sache nach langem Hin und Her unter den Teppich gekehrt wurde, obwohl ich eindeutig im Recht war. Aus Rache hat dann aber das Finanzamt einen lange zurückliegenden Vorgang wieder hervorgekramt und mich wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Ich hatte eine Steuernachzahlung über ca. 560.000 DM durch Nichtvorlage der Erklärungen um etwa 4 Monate verschoben. Da ich dafür bereits mit Säumniszuschlägen und Zinsen in beträchtlicher Höhe beaufschlagt wurde und dann natürlich auch alles (ausstehende Steuern, Säumniszuschläge und Zinsen) sofort bezahlt habe, hätte ich es nie für möglich gehalten, daß es sich dabei um eine Steuerhinterziehung handeln könnte. Doch das Gericht hat mich eines Besseren belehrt und mich zu einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 € verurteilt.
Ich bin mir sicher, daß das Finanzamt ohne meine Dienstaufsichtsbeschwerde die längst erledigte Sache auf sich beruhen hätte lassen. Und ich bin mir auch sicher, daß Du nach Deiner Dienstaufsichtbeschwerde (und sei sie noch so berechtigt) auf die schwarze Liste kommst. Was dann bei Dir gefunden wird, weiß ich natürlich nicht.
Der Kunde überlegt ob er eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen
soll!
ist dies sinnvoll ?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird immer wieder als „Wunderwaffe“ für den rechtschaffenen und ungerecht behandelten Bürger hingestellt, die dann alles neu aufrollt und das Steuer herumreisst.
Bevor ich das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ auch nur in den Mund nehmen würde, wäre zu prüfen, ob die genannte Forderung zu Recht besteht und wie es dazu gekommen ist.
Besteht die Forderung zu Unrecht, wäre zu prüfen, welche Rechtsmittel möglich sind. Ohne eine Prüfung in der Sache würde ich überhaupt keine weiteren Schritte gehen.