Pfändung vom Geschäftskonto

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Seit 3 Monaten habe ich kein Gehalt bekommen und dies, obwohl
mein Chef derzeit Kurzarbeiter-Geld vom Arbeitsamt bekommt, was er
dann natürlich an die Angestellten weitergeben sollte.
Jetzt hat das Finanzamt sein Geschäftskonto gepfändet und angeblich
auch das vom Arbeitsamt für die Angestellten überwiesene
Kurzarbeitergeld eingezogen…
Weiss jemand, ob es rechtlich möglich ist, dass dieses Geld auch vom
Finanzamt gepfändet wird?
Ich habe nämlich das Gefühl, dass mein Chef mich anlügt und das Geld
für etwas anderes ausgegeben hat.
Danke für Eure Hilfe!
Simone

Harte Bandagen
Hallo simone,

ich gehe davon aus, dass auch Überweisungen vom Arbeitsamt von anderen Gläubigern gepfändet werden dürfen.

Ich weiß nicht, wie Du zu Deinem Job stehst.
Meine Meinung: Beantrage schnellstens als Gläubiger Deines Arbeitgebers beim zuständigen Insolvenzgericht die Insolvenz Deines Arbeitgebers wegen Zahlungsunfähigkeit. Denn dann hast Du 3 Monate rückwirkend Anspruch auf Insolvenzausfallgeld.
Kündige weiterhin fristlos wegen Vertragsverletzung (Du solltest hier beim Arbeitsamt Rücksprache halten, welchen Stand das Insolvenzverfahren hierfür haben muss, damit Du nicht beim Arbeitslosengeld wegen Eigenkündigung gesperrt wirst)

Hart, Dein Chef wird danach nicht mehr Dein Freund sein (bei Deiner letzten Vermutung ist er das aber eh nicht), aber ansonsten wird spätestens die Krankenkasse Insolvenz beantragen, da er da sicher auch keine Beiträge für Dich abführt. Und wie gesagt: Insolvenzausfallgeld gibts für maximal 3 Monate, jeden Monat länger gezögert, riskierst Du pers. Verluste…

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,
danke für Dein Feedback.
Du hast natürlich recht mit dem Insolvenzantrag, aber so einfach ist es leider nicht:
Wenn ich das tue, bedeutet dies ja wahrscheinlich das Ende der Firma. Prinzipiell sehe ich aber mittelfristig eine Chance, das Unternehmen zu retten.
Gibt es denn keine andere Möglichkeit, die Ansprüche zu sichern?
Wahrscheinlich nicht…

Vielen Dank jedenfalls!

-)

Simone

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Hallo Simone,

die Arbeitnehmergehälter, die in der Fälligkeit stehen, sind nicht durch Dritte vom Geschäftskonto pfändbar. Dies muß allerdings Dein Arbeitgeber durch das Amtsgericht, das die Pfändung erlassen hat, nachweislich beantragen. Damit für die Zahlung der Gehälter die Pfändung in der Höhe aufgehoben wird, muß er dann die pfändungsbefreiten Beträge der Bank vorlegen, damit diese dann die Auszahlung tätigen kann.
Eine Insolvenz gegenüber einem Schuldner zu beantragen, ist mit erheblichen Kosten verbunden. Der Antragsteller trägt im Falle im voraus die Kosten. Damit dies aber funktoniert müssen erst einmal rechtskräftige Titel her, die nicht vollstreckt werden können. Wer Insolvenz als Gläubiger beantragt hat auch im Nichterfolg sämtliche Kosten zu tragen, die das Insolvenzverfahren mit sich bringt. Ein Insolvenzverwalter erhält als Beispiel 40% aller Gelder für sich als Provision ein, die er eintreibt. Dies ist ges. geregelt. Also vorsicht bei einem Konkursantrag gegenüber einen Dritten.
Wie schon erwähnt, ist der Sozialversicherungsträger i.d.R. die Krankenkassen die härtesten auf diesen Gebiet. Die melden eine Firma gnadenlos Konkurs, wenn die Beiträge nicht vereinbarungsgemäß abgeführt werden. Ohne Rücksicht auf die dafür anstehenden Kosten.

Gruß

Rolf

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Hallo Simone,

Du hast natürlich recht mit dem Insolvenzantrag, aber so
einfach ist es leider nicht:
Wenn ich das tue, bedeutet dies ja wahrscheinlich das Ende der
Firma.

Wenn es nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten sind, dann hat auch ein Insolvenzantrag nicht unbedingt das Ende der Fa. zur Folge. Ein Insolvenzverfahren ist im Grunde auch eine Chance des Unternehmens, sich mit den Gläubigern auseinanderzusetzen (und zwar ohne Einzeldurchgriffsrecht wie die Pfändung das Kontos über das Fa) und ggf. eine Umschuldung vorzunehmen. Insolvenz != Bankrott!

Aber mal ehrlich: Das Unternehmen zahlt derzeit keine Gehälter, obwohl es zumindest dieses Geld vom AA bekommt, es laufen Pfändungen vom FA auf das Geschäftskonto, ich nehme an, dass die Sozialversicherungbeiträge ebenfalls nicht beglichen werden, es ist Kurzarbeit beantragt. Dieses Unternehemen ist(!) pleite…

Prinzipiell sehe ich aber mittelfristig eine Chance,
das Unternehmen zu retten.
Gibt es denn keine andere Möglichkeit, die Ansprüche zu
sichern?
Wahrscheinlich nicht…

Ich denke, nur unter Übernahme von quasi-unternehmerischen Risikos. Du kannst die Forderungen stehenlassen, allerdings sollte das Unternehmen doch über den Jordan gehen, bist Du gegenüber allen anderen das schwächste Glied in der Gläubigerkette. Wenn Du das sein willst… Dein Bemühen muss definitv sein, nicht mehr als 3 Monate in Gehaltsrückstand zu kommen. Eine andere Sache ist natürlich, Dir vom Unternehmer Sicherheiten stellen zu lassen. Ob der das allerdings macht oder kann…

Grüße
Jürgen