Pfändung von Ehegattenunterhalt möglich?

Frage:
Kann man Ehegattenunterhalt pfänden lassen, wenn ein Titel vorliegt, der Schuldner jedoch in Berufung gegangen ist, die allerdings noch nicht beim nächsthöheren Gericht begründet wurde, sondern nur formell eingelegt wurde?
Reines Interesse.

Antwort: Ja, wenn der Titel vorläufig vollstreckbar ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufige_Vollstr…

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