Hallo,
mich interessiert der folgende Sachverhalt: Man stelle sich vor, dass jemand eine Gehalts- und Kontopfändung hat, allerdings kein Gehalt gepfändet werden kann, weil es unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Zudem existiert ein Beschluss, dass das Gehalt als nicht von der Pfändung erfasst gilt.
Wenn es nun zu Rückerstattungen durch das Finanzamt kommt, sind diese dann pfändbar oder gelten diese als Teil des Gehaltes und sind somit auszuzahlen?
Vielen Dank & ein schönes Wochenende
Die Pfändung wird dann wirksam wenn Sie dem zu leistenden Drittschuldner zugeht. Wenn der Lohn gepfändet wird, ist der Drittschuldner der Arbeitgeber, Wenn Steuerstattungsansprüche gepändet werden sollen ist dies das Finanzamt. Es muss also zwingend auch ein PfüB vorliegen, welcher konkret ggf. besthende Steuererstattungsansprüche erfasst.
Oft werden mit einem PfüB mehrere Ansprüche gegen verschiedene Drittschuldner gepändet und diesen dann reihum zugestellt. (Bank, Arbeitgenber, Finanzamt, Lebensversicherung…)
ml
vorschreiber hat recht, aber die erstattung des FA wäre auch so pfändbar, weil es keinen Lohn darstellt