Pfändung von Geschenken

Also es ist so, durch den Kauf teurer Klamotten ist meine Frau total überschuldet und muß demnächst die EV abgeben. wir haben seit Jahren getrennte Konten, Kredite hat sie allein unterschrieben und ich habe nirgends gebürgt.
Jetzt hat mir meine Mutter zu Weihnachten einen großen Fernseher geschenkt und ich habe Angst dass der GV den mitnehmen kann. Hilft da eine Schenkungsurkunde? Nochwas: Wenn ich jetzt schriftlich erkläre, dass ich die Schulden meiner Frau übernehme und bezahle- geht sowas und wie?

Hallo,

das wichtigste zuerst: Natürlich können Sie jederzeit die Schulden Ihrer Frau bezahlen - auf Raten o. alles auf einmal. Nur eine Übernahme Erklärung wird nicht reichen da hilft nur die Zahlung vorallem wenn der GV schon eingeschaltet ist. Bei Ihm müssen Sie sich melden und entweder das Geld ganz an Ihm überweisen (auf sein Konto)o. aber zu versuchen mit den Gläubigern eine Ratenzahlung zu vereinbaren, was diese dann den GV mitteilen müssen so das Dieser die Pfändung ersteinmal auf Eis legt.

  1. Getrennte Konten helfen wenig, solange Sie keine Gütertrennung vereinbart haben sind mit Einschränkungen auch Ihre Sachen in der Wohnung pfändbar, sobald Sie einen gewissen Wert überschreiten. Prinzipiell dürfen Dinge wie Fernseher, PC, Waschmaschine… nicht gepfändet werden, da Sie als lebensnotwendig erachtet werden - solange sie keinw Luxusgüter dastellen: Ist Ihr Fernseher also ein halbwegs preiswertes Gerät dürfte nichts passieren. Was die Schenkung angeht würde ich zu nein tendieren. Sollte es zur Pfändung kommen, schaffen Sie sicherheitshalber den Ferseher außer Haus und stellen einen alten hin.

  2. Was ist mit Ihren Auto? läuft das auf Ihren Namen? - Dann kann nichts passieren. Hat Ihre Frau eines wäre es pfändbar.

  3. zwei Punkte für danach:

  • den Dispo Ihrer Frau bei der Bank auf Null stellen
  • Lassen Sie Ihre Frau, wenn Sie Ihre Schulden übernehmen- einen Schuldschein an Sie unterschreiben und in Raten ab bezahlen!

Ja danke für die Info und muß sich der GV erst anmelden oder einfach klingeln und rein ?

Hallo,

das wichtigste zuerst: Natürlich können Sie jederzeit die
Schulden Ihrer Frau bezahlen - auf Raten o. alles auf einmal.
Nur eine Übernahme Erklärung wird nicht reichen da hilft nur
die Zahlung vorallem wenn der GV schon eingeschaltet ist. Bei
Ihm müssen Sie sich melden und entweder das Geld ganz an Ihm
überweisen (auf sein Konto)o. aber zu versuchen mit den
Gläubigern eine Ratenzahlung zu vereinbaren, was diese dann
den GV mitteilen müssen so das Dieser die Pfändung ersteinmal
auf Eis legt.

  1. Getrennte Konten helfen wenig, solange Sie keine
    Gütertrennung vereinbart haben sind mit Einschränkungen auch
    Ihre Sachen in der Wohnung pfändbar, sobald Sie einen gewissen
    Wert überschreiten. Prinzipiell dürfen Dinge wie Fernseher,
    PC, Waschmaschine… nicht gepfändet werden, da Sie als
    lebensnotwendig erachtet werden - solange sie keinw Luxusgüter
    dastellen: Ist Ihr Fernseher also ein halbwegs preiswertes
    Gerät dürfte nichts passieren. Was die Schenkung angeht würde
    ich zu nein tendieren. Sollte es zur Pfändung kommen, schaffen
    Sie sicherheitshalber den Ferseher außer Haus und stellen
    einen alten hin.

  2. Was ist mit Ihren Auto? läuft das auf Ihren Namen? - Dann
    kann nichts passieren. Hat Ihre Frau eines wäre es pfändbar.

  3. zwei Punkte für danach:

  • den Dispo Ihrer Frau bei der Bank auf Null stellen
  • Lassen Sie Ihre Frau, wenn Sie Ihre Schulden übernehmen-
    einen Schuldschein an Sie unterschreiben und in Raten ab
    bezahlen!

Nein, der meldet sich erst bei Ihnen - ungefähr ne Woche vorher