Guten Tag,
nehmen wir an, Person A hat schulden…Bald steht eine Vermögensauskunft vor der Tür.Nun hat Person A aber geerbtm nämlich Eine Wohnung und ein Laden in der Türkei.Person A hat aber 2 geschwister und noch eine Mutter die mit geerbt haben.Person A hat das Erbe nicht ausgeschlagen, da er die Frist versäumt hat.Nun darf man ja die Anteile die Person A hat Pfänden.Meine frage ist, Wenn Peron A die Vermögensauskunft abgegeben hat und der Gläubiger pfänden möchte. Wie ist das Prozedere. Zu mal an den Immobilien Rechte der Geschwistern und der Mutter oben drauf sind.