Pfändung von Rente

Haben Gerichtsvollzieher Zugriff zur Geldpfändung auf ein Girokonto, in das nur eine kleine Rente eingeht ? Der Betrag liegt unter 1200,-€ Oder muß man zur Sicherheit des Existenzminimums das Konto in ein P-Konto umschreiben lassen ?

Es gibt das steuerrechtliche ( 10.347 ) und das steuerfreie, jährliche ( 9.984 ) Existenzminimum.
Beide liegen unter Deinem Rentenbetrag.
An Deiner Stelle würde ich ein P-Konto eintrichten.
ramses90

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Hallo,

Wieviel Geld auf ein Girokonto eingeht, und woher dieses Geld kommt, interessiert erstmal überhaupt nicht.

Sagen wir es mal so: lediglich das so genannte P-Konto besitzt einen Pfändungsschutz. Wie schon geschrieben, besitzt ein normales Girokonto keinen Pfändungsschutz.

Grüße
Pierre

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Servus.

lass Dir die Pferde nicht scheu machen.

Unpfändbares Einkommen (wenn keine Unterhaltspflichten vorliegen) ist derzeit 1.259,99 € monatlich = 15.119,88 € jährlich.

Welches vorhandene Geldvermögen geschützt ist, hängt davon ab, aus welchem Anlass gepfändet wird.

„Pfändungsschutzkonto“ bedeutet lediglich, dass zufließendes Einkommen in Höhe des unpfändbaren Betrages vor Pfändung geschützt ist, man kann damit nicht beliebig „sein Geld“ vor Pfändung schützen. Seine Funktion ist, nicht pfändbare Einkünfte auch dann vor Pfändung zu schützen, wenn in das Konto (und nicht beim Drittschuldner, z.B. Arbeitgeber) vollstreckt wird. Ist im Fall einer Rente sinnvoll, kann aber jederzeit erfolgen - auch noch, wenn die Pfändung bereits erfolgt und das Konto gesperrt ist: Über das gesetzliche pfändungsfreie Einkommen kann auch dann verfügt werden.

Schöne Grüße

MM

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Pfändungsschutzkonto macht schon deshalb Sinn, damit der geschützte Betrag zur Verfügung steht. Ein darüber hinausgehender Betrag ist NICHT pfändungsgeschützt.

Ein normales Konto hat ein Amt gepfändet. Ein strittiger Betrag, deshalb nicht bezahlt. Die Bank hat aber sofort jede Abhebung gesperrt, obwohl mehr auf dem Konto war als der Pfändungsbetrag.

Ich bezweifle, ob die Sperrung rechtens war, aber hatte erstmal kein Geld bis der Pfändungsbetrag abgebucht wurde. Danach konnte ich wieder über mein Guthaben verfügen.

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Du konntest auch vorher über das pfändungsfreie Einkommen verfügen.

In einfacher Sprache:

Das Guthaben auf einem laufenden Bankkonto ist das, was auf dem Konto ist. Das Einkommen ist das, was jemand anders auf dieses Konto überweist. Das sind verschiedene Sachen.

Beiläufig, betreffend bestehende Guthaben (die bei einem P-Konto ganz genauso wenig „geschützt“ sind wie bei irgendeinem anderen): Es gibt Banken, die den gepfändeten Betrag aussondern und darüber hinaus gehende Beträge frei verfügbar halten, und andere, die das nicht tun. Dein Bericht aus Tante Ernas Erfahrungskiste hat für die Fragstellerin keinen besonderen Nutzen.

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