Hallo,
ist es vom Grundsatz her zulässig eine Selbstgenutzte, bereits getilgte, Immobilie eines Schuldners zu pfänden?
Letztlich braucht der Schuldner ja ein Dach über dem Kopf und man sollte annehmen, die eigengenutzte Wohnung könne man Niemandem wegnehmen, sie sei sozusagen unpfändbar, da existentiell lebensnotwendig.
Falls es möglich ist, wird der Schuldner dann mehr oder weniger Mieter des Pfändenden und später des per Versteigerung Erwerbenden?
Auch, wenn von Vorneherein feststeht, dass der Schuldner eine Miete nicht tragen könnte ohne Bezug von Grundsicherung?
Gibt es dabei Grenzen, die eine Pfändung wegen Unverhältnismäßigkeit der Pfändung ausschließen, zum Beispiel Schulden 5.000 €, Wert der Immobile 200.000 €?
Welche Abwehrmaßnahmen hat ein zahlungsunfähiger Schuldner?
Gerne könnt Ihr mir auch ein paar Links nennen, wo ich mich selbst in die Materie einlesen kann.
Gruß
Lawrence