Pfändung von Selbstgenutzter Immobilie

Hallo,

ist es vom Grundsatz her zulässig eine Selbstgenutzte, bereits getilgte, Immobilie eines Schuldners zu pfänden?
Letztlich braucht der Schuldner ja ein Dach über dem Kopf und man sollte annehmen, die eigengenutzte Wohnung könne man Niemandem wegnehmen, sie sei sozusagen unpfändbar, da existentiell lebensnotwendig.

Falls es möglich ist, wird der Schuldner dann mehr oder weniger Mieter des Pfändenden und später des per Versteigerung Erwerbenden?
Auch, wenn von Vorneherein feststeht, dass der Schuldner eine Miete nicht tragen könnte ohne Bezug von Grundsicherung?

Gibt es dabei Grenzen, die eine Pfändung wegen Unverhältnismäßigkeit der Pfändung ausschließen, zum Beispiel Schulden 5.000 €, Wert der Immobile 200.000 €?

Welche Abwehrmaßnahmen hat ein zahlungsunfähiger Schuldner?

Gerne könnt Ihr mir auch ein paar Links nennen, wo ich mich selbst in die Materie einlesen kann.

Gruß
Lawrence

Hallo

Hallo,

ist es vom Grundsatz her zulässig eine Selbstgenutzte, bereits
getilgte, Immobilie eines Schuldners zu pfänden?

Ja

Letztlich braucht der Schuldner ja ein Dach über dem Kopf und
man sollte annehmen, die eigengenutzte Wohnung könne man
Niemandem wegnehmen, sie sei sozusagen unpfändbar, da
existentiell lebensnotwendig.

Nicht alles was man annimmt ist richtig.

Falls es möglich ist, wird der Schuldner dann mehr oder
weniger Mieter des Pfändenden und später des per Versteigerung
Erwerbenden?

Ja

Auch, wenn von Vorneherein feststeht, dass der Schuldner eine
Miete nicht tragen könnte ohne Bezug von Grundsicherung?

Ja

Gibt es dabei Grenzen, die eine Pfändung wegen
Unverhältnismäßigkeit der Pfändung ausschließen, zum Beispiel
Schulden 5.000 €, Wert der Immobile 200.000 €?

nein

Welche Abwehrmaßnahmen hat ein zahlungsunfähiger Schuldner?

Hypothek

Gerne könnt Ihr mir auch ein paar Links nennen, wo ich mich
selbst in die Materie einlesen kann.

Gruß

vnA

Lawrence

Eine Immobilie kann nicht im landläufigen Sinne gepfändet werden.Sofern der Gläubiger nicht über einen dinglichen Titel wie zum B. eine Grundschuld verfügt,ist ein Zugriff auf eine Immobilie ohne weiteres nicht möglich.
Lediglich eine sogenannnte Drittschuldner-Pfändung käme in Betracht,wenn die Immobilie an Dritte (zum B.Mieter) verpachtet/vermietet ist.
Hierbei würde die Forderung des Eigentümers an die Mieter auf Zahlung der Miete an den Gläubiger übergehen und die Mieter müssten die Miete dann an diesen Zahlen.

Ansonsten gäbe es nur die Möglichkeiten
-Zwangshypothek
-Zwangsverwaltung
-Zwangsversteigerung

die aber zunächst einmal weitere Kosten verursachen und im Falle der
Zwangsversteigerung sogar zum gegenteiligen Effekt werden kann.
Nämlich das der Gläubiger hinterher noch mehr Geld verloren hat.