Hallo liebe Helferlein
Ich habe eine Pfändung auf meiner Rente. Ich liege aber nach der Pfändung unterhalb der Freigrenze. Ich habe weniger als Grundsicherung und das obwohl ich nicht weiß warum.
FRAGE geht das???
Danke im voraus
Hallo liebe Helferlein
Ich habe eine Pfändung auf meiner Rente. Ich liege aber nach der Pfändung unterhalb der Freigrenze. Ich habe weniger als Grundsicherung und das obwohl ich nicht weiß warum.
FRAGE geht das???
Danke im voraus
Hallo,
KI sagt nein. Zusätzliche Hinweise:
In der Praxis sind häufige Fehler:
Sehr wichtig und oft unbekannt:
Antrag beim Vollstreckungsgericht nach § 850f ZPO
Dort kann beantragt werden,
Das geht auch rückwirkend ab Antragstellung.
Zusätzlich:
Gruß
Christa