Pfändung zpo 811 durch Vermieter

Zur Sache: Ich hatte Räume für meine gewerbliche Ausübung angemietet. Bislang wurden auch alle Mieten gezahlt. Vor gut einen Jahr hatte ich allerdings noch ein zusätzliches Büro angemietet 20 km von den ursprünglichen Gewerberäumen entfernt. dann erkrankte ich und konnte keinen kontakt zu meinen alten Vermieter mehr aufnehmen es waren gut 8000 EUR innerhalb eine guten halben Jahres an Mietforderungen aufgelaufen. Zwischenzeitlich geriet mein alter Vermieter der allerdings mehrere Mietobjekte besaß in eigene wirtschaftliche Probleme. Das Haus in denen meine Maschine standen wurde Zwangsversteigert. Zuvor öffnete der alte Vermieter die Räume schaffte sich also ohne Abstimmung Zugang und verkaufte etliches an Werkzeug und Maschinen. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei knapp 100 000 EUR-also ein sehr verschrobenes Verhältniss zwischen Forderung und Schaden. Der gute Mann setzte sich nach Tailand ab. Ich hatte nur versucht per Mail in anzuschreiben-ohne Erfolg.Er hat in der Tat nichts stehen gelassen. Erst als ich eine Seite über in Ihn im Internet öffnete und eine Aufruf startete wegen Diebstahls und Einbruch meldete er sich und meinte das er zum Vermieterpfandrecht berechtigt war.Nun ist mir durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleister ein Schaden entstanden von gut 20 000 EUR. Diese Kosten hätte ich nicht gehabt,wenn ich den Auftrag mit eigenen Maschinen abarbeiten könnte.
Meines Wissens greift dort die ZPO 811 wegen Unpfändbarkeit da ich ja das Material +Maschinen brauchte.Wenn man so will, hat er alles kahlgepfändet und mich damit wirtschaftlich lahmgelegt. Wie sollte ich weiter vorgehen was ist Eure Meinung??

Dafür bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Ich würde mich bei einem Anwalt beraten lassen und das Beratungshonorar vorher vereinbaren.

Hallo K,

zuerst weise ich darauf hin, dass die hier erfolgte Antwort keine Rechtsberatung darstellt, da ich hierzu nicht berechtigt bin.

Zu dem von Dir geschilderten Sachverhalt steht mit ziemlicher Sicherheit fest, dass ZPO811 greift.
Bitte wende dich an einen Rechtspfleger des bei Dir zuständigen Gerichts. Hier kannst Du in der Regel verbindliche Informationen für einen geringen Obulus bekommen. Nimm bitte auch die entsprechenden Unterlagen mit, damit der RA sich ein genaues Bild machen kann.

Viel Glück und Erfolg wünscht S

Sehr geehrter Herr K.
Jeder Vermieter hat ein gesetzliches Vermieterpfandrecht. Das kann er in Anspruch nehmen, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen zur Mietzahlung nicht nachkommt. Die Verwertung des Pfandes ist ein vom Gesetzgeber regulierter Vorgang. Sie darf nur von einem Notar, allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer oder Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Wenn der Vermieter freihändig verwertet ist dies unrechtmäßig und er kann rechtlich belangt werden. Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website : http://berlinermodel.com/berliner-modell/index.php Mit freundlichem Gruß
F. Eberhard Ostermayer
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer