Pfändung zukünftiger Rentenansprüche

Liebes Forum ich brauche Eure Hilfe.

Ich möchte die künftigen Rentenansprüche meines Schuldners pfänden lassen.
Wie muß ich vorgehen?

Dank im voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Josef

Hallo,

beauftrage den Gerichtsvollzieher im Bezirk der zuständigen Rentenversicherung die Pfändung der Rentenansprüche der Rentenversicherung zu überbringen. Ob Du hierbei Erfolg haben wirst, wird sich sodann ergeben.

Grüsse Günter

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Hallo Josef,
dazu mußt Du bei dem Amtsgericht, das für die Adresse Deines Schuldners zuständig ist, einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragen und die Rentenversicherung als Drittschuldnerin angeben (egal, wo die sitzt). Die veranlassen dann auf Deinen Antrag hin die Zustellung sowohl an die Rentenversicherung als auch an die Drittschuldnerin. Nicht vergessen, den Titel beizufügen und eine Forderungsaufstellung (willst doch sicher nicht auf Zinsen verzichten, sofern welche tituliert sind :smile: )
Gruß, Twoolie

Drittschuldner = BfA

Ich möchte die künftigen Rentenansprüche meines Schuldners
pfänden lassen.
Wie muß ich vorgehen?

Hallo Josef,

Du mußt in der Tat beim für den Schuldner zuständigen Amtsgericht einen gebührenpflichtigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PfÜb) beantragen, dies unter Vorlage Vorlage des Vollstreckungstitels und dem Beleg, daß bereits erfolglos versucht wurde zu pfänden oder daß er „amtsbekannt keine pfändbare Habe“ besitzt. Bei der Antragstellung kannst Du angeben, daß beim Drittschuldner direkt vom Amtsgericht über den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher (GV) vollstreckt wird. Du kannst mit einem Antrag auch gleich mehrere Drittschuldner angeben.
Der GV übergibt dem Drittschuldner ein Formblatt, in daß dieser eintragen muß, ob, und wenn nicht, weshalb die Befriedigung der Schuld anerkannt wird. Dieses Formblatt muß der Drittschuldner innert zwei Wochen bearbeiten und Dir als Gläubiger zustellen. Mit den hier gemachten Angaben kannst Du prüfen, ob von den Ausßenständen Deines Schuldners die Pfändungsgrenze übersteigende Beträge verbleiben und diese dann mit dem selben GV (den, am Ort des Drittschuldners) pfänden.

In Deinem Fall (Pfändung von Rente) wird der Drittschuldner die BfA sein. Anschrift für alle derartigen Fälle:
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Ruhrstraße 2
10704 Berlin

Einer der zuständigen GVs:
OGV Erhard Porzig
am Amtsgericht Charlottenburg
Kladower Damm 21c
14089 Berlin

Ich habe genau das gleiche Prob; dumm nur, die Rente meines Schuldners liegt unterhalb der Pfändungsgrenze und vor mir müssen erst noch ca. 13.000 EUR befriedigt werden…
Meinen ca. 6.500 EUR muß ich wohl abschreiben.

Viel Glück aber in Deinem Fall.

Grüße
R o b.