es soll etwas bei einer Person gepfändet werden, diese jedoch lebt noch bei den Eltern.
Der Gegenstand welcher gepfändet werden soll wird von der Entsprechenden Person benutzt gehört dieser jedoch nicht sondern einem Elternteil.
Nun soll dieser Gegenstand Gepfändet werden weil der Gerichtsvollzieher der Meinung ist das dieser der Person gehört da das Elternteil keine Rechnung mehr vorlegen kann.
Bei einer Person soll etwas gepfändet werden ein Gegenstand welcher ins Visier gerät gehört aber nicht dieser sondern ist nur eine Leihgabe, welches aber nur mündlich von der Person, welcher dieser geliehene Gegenstand gehört, bestätigt werden kann.
Wäre der Gerichtsvollzieher in beiden Punkten im Recht dieses zu pfänden?
Wenn sie dem gepfändet werden sollenden nicht gehören, hat er auch nicht das Recht dazu.
Bei deinen Fällen ist wohl eher die Frage, inwiefern das auch bewiesen werden kann.
Wenn sie dem gepfändet werden sollenden nicht gehören, hat er
auch nicht das Recht dazu.
Bei deinen Fällen ist wohl eher die Frage, inwiefern das auch
bewiesen werden kann.
ok, die besagte Person hat keine Möglichkeit dieses zu beweisen.
Es sind nur die Mündlichen Aussagen der Personen vorhanden.
Inwiefern hat der Gerichtsvollzieher nun das Recht diesen Gegestand zu pfänden?
Bzw.kann die betroffene Person irgendetwas gegen die Pfändung unternehmen?
Der Gerichtsvollzieher darf pfänden, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, § 808 I ZPO. Von Eigentumsverhältnissen steht da nichts. Wenn ein Dritter Eigentümer ist, kann er sich mit einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO wehren.
Der Gerichtsvollzieher darf pfänden, was sich im Gewahrsam des
Schuldners befindet, § 808 I ZPO. Von Eigentumsverhältnissen
steht da nichts. Wenn ein Dritter Eigentümer ist, kann er sich
mit einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO wehren.
Frage hierzu:
Was bedeutet Gewahrsam?
Ich meine wenn jemand z.B. mit seiner Freundin zusammen wohnt, hat er dann alle ihre Sachen auch in „Gewahrsam“?
Muss dann die Freundin beweisen was Ihr gehört oder der Gerichtsvollzieher?