Hallo Ihr Rechtsfragen-Experten bzw. Betroffene,
wo kann ich online ausreichnen, wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist, ob die berufliche Aufwendungen für Fahrkosten sowie Kindsunterhalt auf die Freigrenze oben drauf gerechnet werden können.
Tausend Dank
Karl-Heinz
Hallo!
Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich pro Unterhaltsverpflichtung, damit Unterhaltszahlungen geleistet werden können.
Die Kosten, die für die Fahrt zur Arbeitsstelle entstehen, werden bei der Pfändungsfreigrenze nicht berücksichtigt. Allerdings kann man bei Mehrkosten eine Erhöhung beantragen.
Ansonsten über die Steuer geltend machen.
LG, sorgloseSusi
Hallo sorgloseSusi,
herzlichen Dank für die Antwort. Darf ich noch eine Frage stellen.
Laut Arbeitgeber wird bei der Kindsunterhalt-Pfändungsfreigrenze nur das auf der Steuerkarte eingetragene Kind ( 2x0,5 )berücksichtig. Unterhalt wird aber für 2 Kinder gezahlt. Erhöht sich dann automatisch die Freigrenze und wie bring ich das meiner Firma bei.
Herzlichen Dank
Karl-Heinz
Hallo,
ich hab Verständnis für den Arbeitgeber, der nimmt sich die Daten, die er hat. Wenn es in diesem Fall aber falsch ist, würde ich an der Stelle dem Arbeitgeber entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. Kontoauszüge). Wenn er das nicht akzeptiert, kann man zum Gericht gehen und einen Beschluss beantragen, dass der Arbeitgeber bei der Lohnpfändung einen bestimmten Betrag zu berücksichtigen hat.
Gruss
Hans-Jürgen