Pfändungs-Konto

Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Meine Frau wollte Ihr Girokonto zu einen P-Konto machen. VBank. Dies wurde mit der Begründung, das dieses Konto über einen Verfügungsrahmen von 2500€ besitzt abgelehnt!! Hierzu muss ich anmerken das vor ca. 10 Jahren diese 2500€ als Sicherheit von meiner Schwester bei der Bank, für die Bank hinterlegt wurden. Auf das Konto wird meine Unfallrente und Krankengeld monatlich gezahlt. Es ist aber trotzdem immer im Soll, heißt bewegt sich immer im Rahmen dieser 2500€ Soll.
Nun zur eigentlichen Frage.
Kann man ein Soll Pfänden? Wird wenn ja nicht meine Frau sondern meine Schwester gepfändet? Meines Wissend kann man Sozialleistungen, Krankengeld und Rente gar nicht pfänden.
Ich weiß ist etwas Kompliziert!
Aktuell -LIEGT NICHTS VOR.
Was kann aber passieren wenn?
Danke Andy

Hallo,

bitte stllen Sie diese Frage einem Juristen.

Viele Grüße

Hallo,

im Soll bedeutet ja, dass man Schulden gegenüber der Bank hat.
Ein P-Konto ist ein Guthaben Konto, was bedeutet, dass es im Haben sein muss und es nicht negativ werden kann und darf.
Es muss also im Haben sein, um ein P-Konto daraus zu machen. Weitere Details zum P-Konto können beim Berater in Erfahrung gebracht werden.

Solzialleistungen können nicht gepfändet werden.
Einen Soll kann man nicht pfänden, da niemand Schulden erhalten möchte.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Hallo Andy,
ein P-Konto kann meines Wissens keinen Dispo haben. Aber ich bin auch nicht der Fachmann, was das P-Konto betrifft.

Was ich aber bedenklicher finde, ist die Tatsache, daß DEINE Unfallrente auf das Konto Deiner Frau eingeht. Das darf so eigentlich nicht sein, weil Deine Frau Dir zu jeder Zeit eine Vollmacht und damit die Verfügungsgewalt über Dein Konto entziehen kann. Mich wundert, daß die Bank das zuläßt. Normalerweise werden diese Zahlungen zurückgegeben. Besonders wenn eine Pfändung zu Lasten dem Konto Deiner Frau reinkommt und auf Deinen Namen lautet wird die Sache haarig. Das Konto kann eigentlich nicht gepfändet werden, da es auf den Namen Deiner Frau läuft. Die Zahlungen zu Deinen Gunsten aber schon. Die Bank hat aber ein Aufrechnungsrecht. D.h. die Verbindlichkeiten, die Du der Bank gegenüber hast müssen zuerst ausgeglichen werden, bevor eine Pfung beglichen wird. Da das Konto aber auf Deine Frau läuft, hast Du faktisch keine Verbindlichkeiten bei der Bank. Die Bank würde aber auf jedenfall bescheiden dastehen, wenn Sie Dein Gutschriften zur Pfändungsbegleichung abführen müsste, undd as Konto damit noch weiter ins Minus käme. Das wird sie nicht mitmachen und vermutlich dann die Zahlungen an Dich abweisen und an den Auftraggeber zurückgeben. Das Konto Deiner Frau ginge noch mehr ins Minus, wird gesperrt und im schlimmsten Fall gekündigt. Dann dürft Ihr Euch ein neues Konto suchen.

Was den Dispo betrifft: Ich finde es toll, daß Deine Schwester Dir ein Guthabenkonto bei der Bank als Sicherheit anlegt, damit Du einen Dispo bekommen kannst. Aber sinnvoll ist das Konstrukt nicht. Sinnvoller wäre es, wenn Sie Dir das Geld zum Ausgleich des Kontos geben würde und Du aus den ersparten Zinsen das Darlehen langsam zurückzahlst. Das dauert zwar ewig, ist aber eine Alternative, die dazu führt, daß Du aus den Schulden rauskommst.

Grundsätzlich kann man jedes Konto pfänden, auch wenn es im Soll ist. Die Bank wird die Pfändung natürlich nicht aus einem Soll heraus bezahlten. Damit würde die Bank ja ihr eigenes Risiko erhöhen. Schlimmer ist aber, die Bank wird das Konto sperren. Jegliche Verfügung wird unterbunden. Lastschriften werden zurückgegeben, Karten gesperrt und Überweisungen und Daueraufträge nicht ausgeführt. Und sämtliche Kosten, die der Bank und den Firmen daraus entstehen, musst DU tragen. Das sind je nach Bank pro zurückgegebener Lastschrift schnell mal 15 € Bankgebühren. Hinzu kommen die Kosten der Firmen.

Ehrlich: Wenn Ihr in einer solch finanziell angespannten Lage seid, dann versucht der Bank und auch Euren Handelspartnern so wenig wie möglich Arbeit auf zu Lasten. D.h. keine unabgesprochenen Überziehungen. Wenn Zahlungsverzug eintritt, nicht auf die Mahnung warten, sondern gleich bei der Firma melden und alternative Zahlungen vereinbaren und WICHTIG: Diese dann auch einhalten. Und immer freundlich bleiben.

Hier kann ich leider nicht helfen.