Pfändungs- und Einziehungsverfügung d. Finanzamt

Guten Abend,
würde gerne eine Auskunft von euch einholen zu folgender Angelegenheit:
Eine Freundin von mir bezieht knapp 1.200 € Rente/Pension und geht zusätzlich noch einer selbständigen Nebenbeschäftigung nach bei der sie unterschiedliche Einnahmen zw. 500 / 800 € im Monat hat.
Beim Lohnsteuer/Einkommenssteuerausgleich ergab sich eine Nachzahlung von rund 1.600 €. Diese Summe hatte meine Bekannte momentan nicht greifbar und da zudem dringende Reparaturen im Haus (Heizung = wichtig weil jetzt der Winter kommt etc.) anstanden hat sie es hnausgezögert, dem FA eine Ratenzahlung anzubieten.
Der Zeitpunkt wäre vor einer Woche auch noch ungünstig gewesen um den FA defintive Ratenhöhen anzubieten, weil die Kosten für die Reparaturen noch nicht bekannt waren.
Ich bin davon ausgegangen, dass sicher eine Mahnung kommen wird bzw. sich ein Vollsrecker o.ä. ankündigt bevor das FA etwas anderes unternimmt und habe ihr meine Meinung auch mitgeteilt.
Leider kam das jetzt anders: Es kam keine Mahnnung vom FA, was ich äußerst sonderbar finde. Es kam einfach ein Schreiben von der Bank, dass vom FA eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vorliegen würde. Das Konto ist natürlich jetzt gesperrt und meine Bekannte sieht ihre Existenz bedroht und macht jetzt auh mir Vorwürfe, weil ich ihr gesagt habe, dass da sicher eine Mahnung kommen würde.
Ist das Vorgehen vom FA wirklich rechtens? Kann meine Bekannte jetzt noch eine Ratenzahlung anbieten? Wird dadurch das Konto wieder freigegeben, sofern das FA das Angebot überhaupt annimmt?
Ich denke dass die Rente/Pension ohnehin nicht gepfändet werden darf, weil das ja gerade mal rund 1.200 € sind, bin mir aber nicht mal da jetzt mehr sicher.
Bin dankbar für kompetente Antworten. Bitte keine dummen Kommentare zu meinem Verhalten, hab ohnehin schon ein schlechtes Gewissen!

Kaffeemaus11

Guten Tag,

es ist natürlich etwas „vermessen“ darauf zu hoffen dass bei einer fälligen Nachzahlung erst einmal in Ruhe erinnert und danach ein zweites Mal gemahnt wird und dann endlich erst ma ein „Vollstrecker“ kommt um einen auf die säumige Zahlung hinzuweisen. Klingt ein wenig nach Prinzip Hoffnung.
Egal wie die Umstände (Heizung, Raten, etc.) auch gewesen sein mögen… man hätte sich sofort mit dem FA in Verbindung setzen können… mit dem Menschen kann man reden!

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und das Geschrei geht los.
Aber zu Ihren Fragen:

1.) Da mittlerweile die Finanzämter eine einheitliche Software haben, sollte Ihre Freudin auch 21 Tage nach dem Erhalt des Bescheides eine Erinnerung (1.Mahnung) und weitere 21Tage später eine Vollstreckungsanküdigung" erhalten haben. Diese Schreiben werden vollautomatisch erstellt und versendet. Ich kann mir nicht vorstellen dass man bei Ihrer Freundin davon abgerückt sein sollte.

2.) Das Finanzamt kann mit Beginn der Fälligkeit ( die Zahlung ist fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides) sofort die Beitreibung der Beträge durch Vollstreckung vornehmen. Sollte dem FA z.B. bewusst sein dass die Zahlung des Steueranspruchs durch Ihre Freundin gefährdet ist, wäre die sofortige Pfändung auch noch hinreichend begründet. So gesehen ist eine sofortige Pfändung mit Beginn der Fälligkeit durch die Abgabenordnung (AO) gedeckt.

3.) Ihre Freundin kann jederzeit mit einer entsprechende Begründung eine Ratenzahlung anbieten und die Aufhebung der Pfändung beantragen. Jedoch sollte dann sofort mindestens die Hälfte der Summe gezahlt werden. Eine Stückelung in kleine Beträge kann man getrost vergessen. Maximal zwei, drei Raten. Alles andere wird zumeist angelehnt.

Sollte das Konto Ihrer Freundin eine entsprechende Deckung aufgewiesen haben wird die Bank nach 4 Wochen die gepfändete Summe an das FA abführen. Nach Zahlungseingang wird die Pfändung dann wieder aufgehoben.

4.) Das Finanzamt hat nicht die Verpflichtung zu prüfen welche Einkommensarten auf dem Konto (Rente, Arbeitslohn oder Einküfte aus der selbständigen Tätigkeit) vorliegen. Wenn die Vollstreckungsstelle eine KONTENPFÄNDUNG vornimmt, ist das Konto komplett gesperrt. Wenn Ihre Freundin geschützt sein möchte gegen Pfändungen der Rente bzw. anderer sozialer Leistungen, so hat sie SELBER die Verpflichtung sich bei der Bank ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Genauere Informationen erteilt Ihnen jede Bank.
Hätte hingegen die Vollstreckungsstelle die Rente direkt beim Rentenversicherungsträger gepfändet, dann hätte die Rentenversicherung den pfändbaren Betrag selbst ausrechnen und an das FA abführen müssen.

Da aber das Konto direkt gepfändet wurde (auf dem ja verschiedene Einkunftsarten zusammenfließen) gibt es keine Handhabe dagegen. Selbst ein Einspruch würde als unbegründet zurückgewiesen da die fälige Summe nicht gezahlt wurde und trotz Erinnerung und Mahnung keine Zahlung erfolge.

Eine Frage meinerseits, in welchem Bundesland let Ihre Freundin?

Mit freundlichen Grüßen
majowi