Hallo,
angenommen
- ein Ehepaar ist seit mehr als 5 Jahren Mieter einer Eigentumswohnung
- zahlt dem Eigentümer stets pünktlich mehr als € 530,- Miete
- angenommen dieses Ehepaar erhielt vom Finanzamt etwa vor 1 Jahr eine
Einziehungsverfügung, so dass die monatlichen Zahlungen seitdem ans FA
überwiesen werden und der Steuerschuld nach noch ca. 3 1/2 Jahre das FA
der Zahlungsempfänger sein wird - Angenommen der im Mietvertrag enthaltene Einbauherd muss ersetzt werden,
der Vermieter gibt sein OK zum Kauf & Einbau eines neuen und bestätigt, die
verauslagten Kosten von € 585,- hierfür direkt zu erstatten, hält sich jedoch nicht
daran - Nehmen wir den Fall an, dass das Ehepaar zwar 2 Gewerbe angemeldet hat,
Fulltimejobs ausübt, dennoch aber gemäß SGB IX als Bedarfsgemeinschaft gilt - Nun die Annahme, das Ehepaar spricht beim FA vor, zeigt diesem die Rechnung
des Herds, die beiden Gewerbeanmeldung und den ALG - 2 - Bescheid und bittet
aufgrund der vorhandenen Situation, mit der Zahlung der € 530,00 einen Monat
aussetzen zu dürfen: welche Möglichkeiten sähe das FA in solch einem
Härtefall vor bitte?
Freundlichen Gruß,
Josef