Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen den Vermieter einer Eigentumswohung

Hallo,

angenommen

  • ein Ehepaar ist seit mehr als 5 Jahren Mieter einer Eigentumswohnung
  • zahlt dem Eigentümer stets pünktlich mehr als € 530,- Miete
  • angenommen dieses Ehepaar erhielt vom Finanzamt etwa vor 1 Jahr eine 
      Einziehungsverfügung, so  dass die monatlichen Zahlungen seitdem ans FA
      überwiesen werden und der Steuerschuld nach noch ca. 3 1/2 Jahre das FA
      der Zahlungsempfänger sein wird
  • Angenommen der im Mietvertrag enthaltene Einbauherd muss ersetzt werden,
      der Vermieter gibt sein OK zum Kauf & Einbau eines neuen und bestätigt, die
      verauslagten Kosten von € 585,- hierfür direkt zu erstatten, hält sich jedoch nicht
      daran
  • Nehmen wir den Fall an, dass das Ehepaar zwar 2 Gewerbe angemeldet hat,
      Fulltimejobs ausübt, dennoch aber gemäß SGB IX als Bedarfsgemeinschaft gilt
  • Nun die Annahme, das Ehepaar spricht beim FA vor, zeigt diesem die Rechnung
      des Herds, die beiden Gewerbeanmeldung und den ALG - 2 - Bescheid und bittet
      aufgrund der vorhandenen Situation, mit der Zahlung der € 530,00 einen Monat
      aussetzen zu dürfen: welche Möglichkeiten sähe das FA in solch einem
      Härtefall vor bitte?

Freundlichen Gruß,

Josef

Hallo!

Das hat mit Härtefall gar nichts zu tun !

hier geht es um normale Mieterrechte. Mieter kann Miete mindern bei Mängeln.

Mieter kann bei nicht beseitigten Mängeln auch Selbstvornahme vornehmen und die Kosten dafür von Miete abziehen.
Und hier bietet Vermieter ja sogar selbst an, den Herd zu bezahlen. Zahlt aber nicht (ist auch klar, wovon denn ?). Aber dann darf Mieter Selbstvornahme machen und Kosten mit Miete verrechnen.

Und diese Mieterrechte kann auch das Finanzamt nicht aufheben. Sie kann nur die Miete einfordern, die auch mietrechtlich geschuldet ist.

Das kann man dem Finanzamt auch so mitteilen oder vor Ort klären, das man mit einer Mietzahlung aufrechnen will.

MfG
duck313