Pfändungs- und überweisungsbeschluß

Hallo,

folgende Frage:

Könnte man gleichzeitig mehrere PfüB, also gegen verschiedene Drittschuldner, beantragen und erlassen bekommen (bezieht sich alles natürlich nur auf einen Schuldner und einen vollstreckbaren Titel)?

Sicher fällt die Gebühr (20 Euro) dann auch mehrmals an.

Wenn es möglich ist, dann können die PfüB doch sicher alle jeweils über die volle Forderungshöhe lauten.

Mal angenommen, wenn auch meistens recht unwahrscheinlich, daß jeder der Drittschuldner die volle Forderungshöhe ausgleichen kann - was dann? Ist es dann so, daß der Gläubiger den Überschuß einfach an den Schuldner zurückzahlt?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Könnte man gleichzeitig mehrere PfüB, also gegen verschiedene
Drittschuldner, beantragen und erlassen bekommen (bezieht sich
alles natürlich nur auf einen Schuldner und einen
vollstreckbaren Titel)?

Ja.

Sicher fällt die Gebühr (20 Euro) dann auch mehrmals an.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, in einem PfÜB mehrere Drittschuldner zu benennen. Dann fallen die Anwalts- und Gerichtskosten nur einmal an, es erhöhen sich lediglich die Zustellkosten.

Wenn es möglich ist, dann können die PfüB doch sicher alle
jeweils über die volle Forderungshöhe lauten.

Na klar!

Mal angenommen, wenn auch meistens recht unwahrscheinlich, daß
jeder der Drittschuldner die volle Forderungshöhe ausgleichen
kann - was dann? Ist es dann so, daß der Gläubiger den
Überschuß einfach an den Schuldner zurückzahlt?

An den Schuldner wäre es ja kein „Zurückzahlen“. Ich würde das Geld vom ersten Drittschuldner behalten und den anderen die Erledigung der Pfändung erklären und ihren Betrag - abzüglich meiner durch die Zahlung entstandenen Kosten - zurück erstatten.