Hallo Experten ,
Person A hat vor einigen Jahren ein altes,baufaelliges Haus geerbt ,was modernisiert und selbst bewohnt werden sollte.Aufgrund von Krankheit konnte der Plan nicht umgesetzt werden .Das Haus steht seit gut 6 Jahren leer,es wird also auch kein Muell produziert.
Im Jahre 2000 erhielt Person A aus heiterem Himmel einen Gebuehrenbescheid ueber Abfallentsorgung.
Es wurden Gebuehren fuer Muelltonnen erhoben , die nie angefordert worden waren und die es auch nicht gab.
Es wurden Gebuehren fuer Abfallentsorgung erhoben , die nie stattgefunden hatte und auch nicht benoetigt wurde.
Nach laengerem Schriftwechsel erhielt Person A vom Landratsamt im Jahr 2003 ein Schreiben ,worin es ausdruecklich heisst:
dass die Abfallbehaeltergebuehr fuer die Jahre 2000 bis 2003 nicht mehr berechnet wird.
Der Aenderungsbescheid wird voraussichtlich im Februar 2004 erstellt werden.
Die Mahngebuehren sind hinfaellig.
Damit war die Angelegenheit eindeutig geklaert und beigelegt , so dachte Person A.
Dennoch flatterte weiterhin ein Gebuehrenbescheid ins Haus.
Weder hatte Person A mit dem Landratsamt,Abt. Abfallentsorgung je einen Vertrag abgeschlossen , noch gab es in irgendeiner Form eine Absprache.
Es handelte sich um ungerechtfertigte Forderungen.
Darauf und auf das Schreiben vom Jahr 2003 hat Person A dann auch wieder verwiesen.
Um die Sache etwas zu komplizieren , kommt dann noch folgendes hinzu.
Person A lebt seit Jahren im Ausland,hat in Deutschland allerdings noch eine Postanschrift. Freunde schicken die Post , die dort gelegentlich noch eintrifft ,nach.
Nun erhaelt Person A ueber die Freunde einen Brief mit einer Pfaendungsankuendigung zum 22.9.2006 ueber ca. EUR 100.
Es handelt sich um die Gebuehren fuer Abfallentsorgung der Jahre 2000 bis 2004.
Telefonisch kann Person A an einem Freitag niemanden mehr erreichen .
Also schickt Person A der Sachgebietsleiterin des Landratsamt ein Fax ,Kopie des Schreibens aus dem Jahre 2003 anbei , und fordert sie auf,die unberechtigten Forderungen zurueckzuziehen und umgehend Abhilfe zu schaffen.
Dieser ganze Vorgang erscheint Person A nicht nur grotesk, um nicht zu sagen kafkaesk ,Person A findet es auch irrwitzig ,aber ueberhaupt nicht witzig,dass man so unverschuldet zum Schuldner gemacht werden kann.
Was kann Person A machen , um eine Pfaendung und die eventuelle Folgen durch einen Schufa Eintrag bezueglich Kreditkarten , Darlehen etc. abzuwenden ?
Wie kann Person A sich ueberhaupt weiter zur Wehr setzen ?
Die Loesung kann doch wohl nicht sein, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und zu zahlen, weil man auf einem Amt jahrelang stur die Fakten missachtend munter unberechtigte Gebuehrenbescheide verschickt ! ?
Was sagen die Experten ?
Doroy