Pfaendungsankuendigung

Hallo Experten ,

Person A hat vor einigen Jahren ein altes,baufaelliges Haus geerbt ,was modernisiert und selbst bewohnt werden sollte.Aufgrund von Krankheit konnte der Plan nicht umgesetzt werden .Das Haus steht seit gut 6 Jahren leer,es wird also auch kein Muell produziert.
Im Jahre 2000 erhielt Person A aus heiterem Himmel einen Gebuehrenbescheid ueber Abfallentsorgung.
Es wurden Gebuehren fuer Muelltonnen erhoben , die nie angefordert worden waren und die es auch nicht gab.
Es wurden Gebuehren fuer Abfallentsorgung erhoben , die nie stattgefunden hatte und auch nicht benoetigt wurde.
Nach laengerem Schriftwechsel erhielt Person A vom Landratsamt im Jahr 2003 ein Schreiben ,worin es ausdruecklich heisst:
dass die Abfallbehaeltergebuehr fuer die Jahre 2000 bis 2003 nicht mehr berechnet wird.
Der Aenderungsbescheid wird voraussichtlich im Februar 2004 erstellt werden.
Die Mahngebuehren sind hinfaellig.

Damit war die Angelegenheit eindeutig geklaert und beigelegt , so dachte Person A.
Dennoch flatterte weiterhin ein Gebuehrenbescheid ins Haus.

Weder hatte Person A mit dem Landratsamt,Abt. Abfallentsorgung je einen Vertrag abgeschlossen , noch gab es in irgendeiner Form eine Absprache.
Es handelte sich um ungerechtfertigte Forderungen.
Darauf und auf das Schreiben vom Jahr 2003 hat Person A dann auch wieder verwiesen.
Um die Sache etwas zu komplizieren , kommt dann noch folgendes hinzu.
Person A lebt seit Jahren im Ausland,hat in Deutschland allerdings noch eine Postanschrift. Freunde schicken die Post , die dort gelegentlich noch eintrifft ,nach.
Nun erhaelt Person A ueber die Freunde einen Brief mit einer Pfaendungsankuendigung zum 22.9.2006 ueber ca. EUR 100.

Es handelt sich um die Gebuehren fuer Abfallentsorgung der Jahre 2000 bis 2004.

Telefonisch kann Person A an einem Freitag niemanden mehr erreichen .
Also schickt Person A der Sachgebietsleiterin des Landratsamt ein Fax ,Kopie des Schreibens aus dem Jahre 2003 anbei , und fordert sie auf,die unberechtigten Forderungen zurueckzuziehen und umgehend Abhilfe zu schaffen.

Dieser ganze Vorgang erscheint Person A nicht nur grotesk, um nicht zu sagen kafkaesk ,Person A findet es auch irrwitzig ,aber ueberhaupt nicht witzig,dass man so unverschuldet zum Schuldner gemacht werden kann.

Was kann Person A machen , um eine Pfaendung und die eventuelle Folgen durch einen Schufa Eintrag bezueglich Kreditkarten , Darlehen etc. abzuwenden ?

Wie kann Person A sich ueberhaupt weiter zur Wehr setzen ?

Die Loesung kann doch wohl nicht sein, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und zu zahlen, weil man auf einem Amt jahrelang stur die Fakten missachtend munter unberechtigte Gebuehrenbescheide verschickt ! ?

Was sagen die Experten ?
Doroy

Müllgebühren ohne Müll
Hallo Doroy,
ein Blick in die Abfallwirtschaftssatzung und in die Gebührensatzung klärt sicher nicht alle deine Fragen, sollte aber einiges beleuchten. Wahrscheinlich läuft die Grundgebühr weiter, auch wenn kein Müll anfällt.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,
Erst mal danke fuer den Hinweis.Das alleine kann es aber nicht sein.

A. besass das Haus auch schon einige Zeit vor dem Jahr 2000.
Es waren die Abfallbeseitigungsabmachungen ,Groesse des Behaelters etc. direkt von den Mietern mit der Abfallentsorgungsbehoerde getroffen worden.
Diese Regelung hat A vorgefunden,war mit Abfallbeseitigung nie involviert. Nach Wegzug der Mieter (3 Personen ) hielt man sich dann an A. wegen der Kosten fuer Behaelter und der Abfallbeseitigungsgebuehren. A. ist aber nicht direkter Vertragspartner. Darueberhinaus heisst es in den Gebuehrenbescheiden 2000 bis 2003 nicht Grundgebuehr ,sondern Grundgebuehr je Person , und da ist als Anzahl 1 aufgefuehrt. Grundgebuehr fuer 1 Person ? Aber es gibt nicht 1 Person , es gibt gar keine Person, das Haus steht leer.
Im Gebuehrenbescheid 2004 wird die Grundgebuehr pro Person dann nicht mehr aufgefuehrt .Dafuer erscheint hier nun ein Betrag Behaelterwechselgebuehr.
A. hatte aber nie einen Behaelter,was ja auch vom Amt im Schreiben vom Jahr 2003 bestaetigt wurde.
Darueberhinaus glaubt A, dass man sehr wohl weiss , wer hier der eigentliche Vertragspartner ist,es muss ja auch im Amt ein unterschriebener Vertrag existieren .

Die Kernfrage bleibt , kann A. die angedrohte Pfaendung stoppen?
Wenn ja, wie ?
Doroy

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Hallo doroy.
i.a. ist das so, daß die Gemeinde ‚automatisch‘ diese Gebühren erheben wird.
Also gewissermaßen als ‚Grund-Anteil aller an der Müllabfuhr‘,
damit die überhaupt funktionieren kann (Pauschalumlage).
Ob da jetzt jemand wohnt oder nicht, das spielt keine Rolle.
Es reicht das ‚Bereithalten‘ der Möglichkeit (einer Mülltone z.B.).
Das ist in der Gemeindeordnung (Müll) so festgelegt.

Es wird keine Chance geben, um die Zahlung herumzukommen.
Allerdings ist das Mittel einer Kontopfändung über diesen Betrag recht unverhältnismäßig.

Aloha - digi

Danke , digi.
Wahrscheinlich auch keine schlechte Idee, erst mal zu zahlen ,da die moeglichen Folgen in keinem Verhaeltnis zur Summe stehen.Allerdings sind die Bescheide nicht einheitlich formuliert.2004 wird keine Grundgebuehr gefordert, sondern eine Behaelterwechselgebuehr.Zweifel an der Rechtmaessigkeit der Forderung bleiben.
Trotzdem schoenes Wochenende,
doroy

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