Pfändungsbetrag bei Privatinsolvenz

Ich habe seit 2007 eine Privatinsolvenz zu laufen.Nach Hartz IV habe ich mich vor einem halben Jahr als Handwerker selbständig gemacht(in Absprache mit Ins.verwalterin).Jetzt wurde ich mit einem Arbeitnehmer in meinem Beruf verglichen und danach die Höhe der Zahlung festgelegt.Das heißt, ich hätte 1300,00€ Netto und soll 220,00€ zahlen, was so auch o.k. wäre.Meine Wirklichkeit sieht anders aus.Mein Netto liegt bei 600,00-1000,00€(wenn ich den ganzen Monat Aufträge habe) weil das meiste von den Betriebsausgaben und den Spesen aufgefressen wird(arbeite auf Montage).Kann ich gegen die Zahlung etwas unternehmen, oder muß ich mein Gewerbe jetzt abmelden, um keine Schulden machen zu müssen???Das bedeutet wieder Hartz IV.
Wer hat damit Erfahrung und kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus, Wed

Da mußt Du nochmal mit deinem Treuhänder drüber sprechen! Bei selbständigen wird ja die Pfändung nach den Einnahmen berechnet. Leg deine bisherigen Einnahmen beim Treuhänder vor, dann wird er die Pfändung heruntersetzen.

Gruß

Es ist immer ein Problem, als Selbstständiger in der Wohlverhaltensphase.
Sprechen Sie mit dem Treuhändler, und wenn der nicht will, machen Sie einen Termin beim Amtsgericht. Dort sitzt der REchtspfleger, der für Sie Ansrechpartner ist. Dort können Sie Ihre Unterlagen (hoffe BWA liegt vor) vorlegen und die Anpassung der Raten beantragen.
Eigentlich geht so eine pauschale Berechnung gar nicht. Sie müssen monatlich Ihre BWA den Treuhändler vorlegen und dann wird Ihre Pfändungssumme berechnet

Hallo,

sorry, da bin ich überfragt. Aber frag mal hier: www.pleite-was-nun.info
Da bekommst Du auch kostenlose Antwort, aber das geht mehr in die Tiefe, da es sich um ein reines PI Forum handelt. Viel Glück!

LG Maria

Hallo, JaTIKe,
danke für Deine Antwort.Eigentlich bekommt die Treuhänderin monatlich von mir die Gewinnermittlung meiner Betriebsberatung.Aber ich werde wohl nochmal persönlich mit ihr reden. Nochmals DANKE, Wed

Hallo, Michaelddorf
DANKE,das ist vielleicht der richtige Weg.Ich dachte schon,ich bin der Treuhänderin ausgeliefert.Sie sprach am Anfang von 50,00€, schriftlich ist es das vierfache. Aber was ist BWA??? Ich schicke ihr jeden Monat die „kurzfristige Erfolgsrechnung“(Gewinnermittlung glaube ich)die meine Betriebsberatung erstellt.Aber ist das die BWA???
Vielen Dank nochmal, Wed

Hallo, Maria!
Danke für Deinen Tip, werde ich gleich mal versuchen.
Viele Grüße, Wed

Sorry,
BWA heißt betriebswirtschaftliche Auswertung.
Gemeint für Sie war damit die Gewinnermittlung.

Sprechen Sie mal Ihren Steuerberater an:
Vielleicht ist für sie eine gute Möglichkeite eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Diese nentt man umgangssprachlich Mini- oder 1 Euro- GmbH.
Dann können Sie sich ein Gehalt zahlen und haben damit regelmäßig Einkommen (was dann vielleicht unterhalb der Pfändungsgrenze liegt).

Die Buchhaltungskosten sind etwas höher, aber dann haben Sie erstmal ds Theater mit der Treuhändlerin weg.
Sagen Sie aber direkt, das Sie in der Wohlverhaltensphase sich befnden.
Haben Sie Gründugnszuschusss beantragt?
Als ehemaliger ALG II- Bezieher steht Ihnen dieses zu.
Gru0ß

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Hallo, Michaelddorf!
Gründungszuschuss habe ich bekommen. Vielen Dank für all die Ratschläge, die ich beherzigen werde. Das macht Mut, weiter zu machen.
Viele Grüße, Wed