Liebe/-r Experte/-in,
wegen einer Einbehaltung vom Arbeitgeber( Rückerstattung)und Pfändung- ich bin Privatinsolvent und das Geld geht an Insolvenzberater- blieben mir letzten Monat und diesen Monat nicht mal der Pfändungsfreibetrag- ich bin für 2 Kinder unterhaltspflichtig!
Entweder hat der Abeitgeber zu viel einbehalten oder hätte nicht oder weniger an den Insolvenzverwalter abführen dürfen oder sehe ich das falsch ???
Wer kann mich aufklären ??? Gruß Ingo
Hallo Ingo,
ich würde zum Rechtspfleger des Amtsgerichts gehen, der die Lohnpfändung veranlasst hat und ihn bitten, eine Erinnerung dahingehend aufzunehmen, dass der Pfändungsfreibetrag für Sie und ihre zwei Kinder berücksichtigt wird. Insgesamt sollte der dann verbleibende Betrag ca. EUR 1.200,- entsprechen.
Der hier geäußerte Meinung kommt nicht von einem Rechtsanwalt und ist unverbindlich. Ich hoffe, Ihnen dennoch ein wenig geholfen zu haben.
VG
H.K
Erster Ansprechpartner sollten Arbeitgeber und Treuhänder (von Ihnen Insolvenzberater genannt?)sein, da Berechnung bzw. Zahlung von dort stammen. Möglicherweise ist der abzuführende Betrag nicht neu berechnet worden, obwohl nach Ihrer Schilderung in dem betreffenden Monat eine besondere Situation (Rückerstattung) vorlag.
Ohne weitere Angaben ist hier keine Beratung möglich. Ich würde aber zunächst beim Arbeitgeber und dann beim Treuhänder nachfragen, wie sich der an Sie ausgezahlte Betrag errechnet. Der Selbstbehalt incl. Unterhaltsanteil muss ihnen Pfändungsfrei verbleiben. Schauen Sie in der Freibetragstabelle nach, wie viel Ihnen hätte ausgezahlt werden müssen, gehen Sie dann auf „Spurensuche“.
Frdl. Grüße
Da hilft nur ein Gespräch mit dem Insolventsberater
MfG
Sehr geehrter Herr,
Ihnen muss monatlich der Pfänungsfreibetrag verbleiben. Erhalten Sie weniger, so ist von einem Drittschuldner eine Zahlung offensichtlich nicht korrekt erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht