pfändungsfreibetrag bei insolvenz

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

Hallo fabisimo
Da gibt es im Netz die Pfändungstasbelle, in der sind alle Daten enthalten!
Gruß wacker

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

Hallo fabisimo
Da gibt es im Netz die Pfändungstabelle, in der sind alle Daten enthalten!
Gruß wacker

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

Hallo Fabisimo,

es ist - wie immer - nicht so eindeutig zu beantworten, da ich mich bereits frage, ob die Infos korrekt sind. Was z.B. ist eine „netto“-Rente? Wir von den genannten „Netto“- Beträgen noch an die Krankenkasse gezahlt?? Falls ja, sind die nachfolgenden Antworten bereits überholt.

Auch ist die Frage nach einem „Freibetrag“ vollkommen neben der Sache. Dies entspringt dem deutschlandweitem Irrtum „was darf ich verdienen?“. So funktioniert Pfänden in Deutschland nicht!!

Die Frage muss nicht heißen, „wieviel darf ich verdienen“, sondern „wieviel bleibt von meinem Verdienst übrig“ oder „wieviel ist bei meinem Verdienst pfändbar“?

Ferner ist zu beachten, dass sich das i.d.R. alle 2 Jahre verändert, d.h. die Geknechteten bekommen regelmäßig eine „Gehaltserhöhung“ :smile:

So auch zum 01.07.2013 weshalb ich die nachfolgenden Zahlen bereits den neuen Regeln ab Mitte des Jahres entnehme.

Wenn Sie tatsächlich netto 1650 € Einkommen haben, so lautet die nächste Frage, wieviel unterhaltsberechtigte Personen Sie haben. Ich bin geneigt, Ihre Frau hier als unterhaltsberechtigt anzusehen, obwohl sie 680 € eigenes Einkommen hat. Ihr Insolvenzverwalter wird das sicher anders sehen und Ihre Frau nicht mitzählen wollen. Leider gibt es zu diesem Thema keine eindeutige Rechtsprechung; je südlicher (Bayern) sie wohnen, desto schlechter für Sie. (Übrigens: auch bei Ihrer Frau leutet die Frage: geht von den 680 € noch Zahlungen an die KV ab?)

Wie auch immer. Wird Ihre Frau als unterhaltsberechtigt angesehen, so sind bei Ihnen 105,83 € pfändbar. Wird das Einkommen Ihrer Ehefrau als ausreichend angesehen, so sind bei Ihnen 423,47 € pfändbar.

Je nachdem verbleiben Ihnen gemeinsam als Haushaltseinkommen also 1.906,53 € bzw. 2.224,17 €. Damit stehen Sie doch ganz gut da und haben mehr als die meisten zumal Sie im eigenen Haus wohnen.

Natürlich sind noch eine Menge Fragen offen. Man müsste prüfen, ob Sie aufgrund der bestehenden Krankheiten eine Anhebung der Pfändungsgrenzen erreichen könnten (schwierig aber ggf. machbar).

Und Sie sollten ohnehin nicht blind in die Insolvenz rennen, ohne die Gesamtsituation geprüft zu haben. Woher kommen denn die Schulden? Wie hoch sind diese? Bei wieviel Gläubigern.

Grüße

Der Internationale

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
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Es gibt eine Pfändungstabelle unter http://www.adf-inkasso.de/inkasso/pfaendungstabelle.htm. Da kann mann nach schauen. Bei der netto Rente werden lt.Tabelle 416,47 € gepfändet.

Gruss. Löwinger

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Hallo Zu wenig infos Gruß

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Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

Das richtet sich im Allgemeinen nach der Pfändungstabelle.

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

da finden Sie überall unter Google eine Tabelle. Vom Geld her dürfte da nichts pfändbares sein. Nur bei dem Haus wird es wohl Ärger geben können.

Hallo,

warum geht Rentner in die Insolvenz?

Er ist nicht Insolvenzantragspflichtig.

Mögliche Forderungen werden durch die Insolvenz natürlich auch nicht getilgt.

Selbst dann wenn man auf die Restschuld-Befreiung spekuliert - so weit muss man erst kommen - denn vor der Restschuldbefreiung werden am Ende der so genannten Wohlverhaltensphase die betreffenden Gläubiger erst angehört.

Freibeträge errechnen sich nach der Pfändungstabelle.

Viel Glück.

Hallo Fabisimo,
den genauen Freibetrag kann ich Ihnen nicht nennen.
Gehen Sie doch am besten zu einer kirchl. Einrichtung (Schuldnerberatung). Die können Ihnen besser weiterhelfen und es ist kostenlos.
Die Grenze wird im Juli erhöht. Ich denke auch für Sie als Rentner (1045€).
Alles Gute
Viele Grüße
Lore

Hallo,

Ihre Fragen werden hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsf…

und hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/gerichtsurteile.html

beantwortet.

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

Hallo, die Ehefrau ist mit der schmalen Rente zu versorgen, d.h. es gilt der Betrag lt. Pfändungstabelle mit 1 unterhaltspflichtigen Person. Diabetes wird keine Rolle spielen :frowning:

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
Insolvenz…Ehefrau 680 nettorente 100%schwerbehindert und
Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag

Es tut mir leid, hier bin ich keine Fachperson
(mein Fachgebiet ist Kindesunterhalt)

Grüße Tscho70

Rentner mit 1650 nettorente(Diabetiker) geht in
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Einfamilienhaus(schuldenfrei) in dem sie mit Ehemann
lebt…wie hoch ist beim Ehemann der Freibetrag