Pfändungsfreibetrag bei Selbstständigen

Hallo zusammen,

wer kann mir informative Internetseiten nennen wo ich interessante Informationen zur Berechnung des Pfändungsfreibetrages bei Selbstständigen finden kann?

Der offizielle Pfändungsfreibetrag bezieht sich auf Arbeitnehmereinkommen, also auf Gehaltszahlungen.

Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag den ein Arbeitnehmer aus seinem Gehalt behalten darf um damit seinen minimalen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

ZPO § 850i beschreibt dahingehend den Betrag aus anderem Einkommen als
„werden … sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet,
so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde.“

Wie das zu berechnen sein soll gibt der Paragraf im Detail nicht vor,
aber das der verbleibende Betrag einem Arbeitslohn vergleichbar sein soll.

Einnahmen eines Selbstständiger sind aber kein Gehalt und damit auch nicht ohne Weiteres direkt vergleichbar:

er muss im Gegensatz zu einem Gehaltsempfänger aus seinen Einnahmen auch die anteiligen Aufwendungen dessen Arbeitgebers für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung sowie diverse steuerfreie Zuwendungen usw., die gar nicht im Brutto- und Nettogehalt eines Arbeitnehmers auftauchen,
von seinen Einnahmen bezahlen und muss deshalb einen deutlich höheren Pfändungsfreibetrag haben um Letztlich den vergleichbar gleichen Betrag wie ein Arbeitnehmer für seine Lebenhaltungskosten zu haben wie ihn der Gesetzgeber in ZPO 850i meint.

Privat krankenversicherte Selbstständige haben darüber alternativlos auch einen um ein Mehrfaches höhere Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen.
Sie müssen wie jeder andere auch Krankenversichert sein, können den an die Krankenversicherung gezahlten Betrag aber auch nicht 2 mal ausgeben um ihn für ihren alltäglichen Lebensunterhalt auszugeben, dieser müsse also eigentlich incl. ev. Selbstbehalte zusätzlich pfändungsfrei bleiben.

Wer kennt zu diesem Themenbereich interessante Internetseiten oder sogar Gerichtsurteile mit Aktenzeichen zu dieser Problematik?

Gruß

Jürgen

  • LG Leipzig 12. Zivilkammer, 22.11.2004, 12 T 5423/04, 12 T 6056/04

  • Aufsatz Zwangsvollstreckung in die Einkünfte Selbstständiger NJW-Spezial 2011, 341-342

Hallo mileslucis,

danke für die Hinweise.

Da sie im Internet nicht auffindbar sind,
sind sie für mich auch nicht zugänglich.

Wenn Du über die Dokumente verfügst wäre ich dir sehr dankbar wenn du sie mir unter

j-kanuffgmx.net

zusenden könntest.

Schon Im Voraus vielen Dank.

Gruß

Jürgen

Tut mir leid, hab sie leider nicht in digitaler Form vorliegen.

ml.