hallo erstmal 
es soll ja einen sog. pfändungsfreibetrag in höhe von ca. 1140€ geben. als nicht-unterhaltspflichtiger.
wenn nun aber eine chronische dauererkrankung vorliegt, müsste diese grenze doch angehoben werden, um die finanz. mehrkosten decken zu können. wie bspw. die 2% bzw. 1% Regelung (bei chron. erkrankungen) bei den Zuzahlungen für medikamente.
wer-weiß-was? 
danke und ne gute zeit.