Pfändungsfreibetrag erhöhen zwecks Erkrankung

hallo erstmal :smile:

es soll ja einen sog. pfändungsfreibetrag in höhe von ca. 1140€ geben. als nicht-unterhaltspflichtiger.

wenn nun aber eine chronische dauererkrankung vorliegt, müsste diese grenze doch angehoben werden, um die finanz. mehrkosten decken zu können. wie bspw. die 2% bzw. 1% Regelung (bei chron. erkrankungen) bei den Zuzahlungen für medikamente.

wer-weiß-was? :smile:

danke und ne gute zeit.

Hallo,

für eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages ist das Amtsgericht zuständig; die erhöhten Kosten müssen nachgewiesen werden. Da i.d.R. die GKV’s die Patienten bereits von den Zuzahlungen befreit haben, ist die Erhöhung nicht immer erfolgreich.

si