Pfändungsfreibetrag P-Konto

Hallo liebe Forengemeinde!

Folgender fiktiver Fall:
Bernd hat ein P-Konto bei einer deutschen Onlinebank. Sein Freibetrag mit drei unterhaltsberechtigten Personen rund 2500 Euro. Kindergeld geht auf separates Konto.
Guthaben nach Gehaltseingang auf sein P-Konto 3000 Euro. Der Freibetrag von 2500 wird komplett ausgeschöpft. Restliches Guthaben 500 Euro, welches die Bank zur Bedienung der Pfändung ausleiten könnte.
Bernd bekommt am Monatsende den 30. neues Gehalt, welches für die Lebenshaltungskosten für den nächsten Monat bestimmt sind, und das Konto ist wieder bei 3000 Euro. Jetzt friert die Bank die kompletten 3000 Euro ein, mit der Begründung das Bernd im laufenden Monat schon über seinen Freibetrag verfügt hat. Nun steht Bernd im neuen Monat kein Geld mehr zur Verfügung.
Ist die Vorgehensweise der Bank korrekt? Oder was könnte Bernd machen?

Das Problem gab es ja ständig. Der Gesetzgeber hat das geregelt

Schau mal hier:
Um dieses Problem zu lösen, führte der Gesetzgeber in der ZPO den § 835 Absatz 4 ein. Dieser regelt in Satz 1, dass Gutschriften auf ein P-Konto erst nach Ablauf des Folgemonats an den Gläubiger geleistet werden dürfen. Das bedeutet konkret, dass Geldbeträge, die beispielsweise im Januar gutgeschrieben werden erst nach Ablauf des Februars an den Gläubiger zu zahlen sind. Da dem Schuldner im Februar jedoch erneut sein persönlicher Freibetrag zur Verfügung steht kann er über die Gutschrift aus dem Januar im Februar verfügen, soweit sein Freibetrag dies zulässt.

Wende dich an die Bank oder frage deinen Schuldenberater/Anwalt um Hilfe.

MfG
duck313

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Ok, mit dieser Info kann man schon was anfangen. Ich danke dir :+1:

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